Vertretungsanspruch

Der »Menschenrechtsrat« der Vereinten Nationen hat in dieser Woche beschlossen, eine »unabhängige internationale Kommission« damit zu beauftragen, »die unverhältnismäßige und wahllose Anwendung von Gewalt durch die israelischen Besatzungstruppen gegen palästinensische Zivilisten« am vergangenen Montag zu untersuchen. Lediglich Australien und die USA stimmten dagegen.

Die Vertreter einiger europäischer Mitglieder des »Menschenrechtsrats« stimmten zu, weitere, darunter die Repräsentanten Deutschlands, zeigten durch ihre Enthaltung, daß sie jedenfalls keine Einwände gegen eine solche »Untersuchung« haben, obgleich die wertende Formulierung des Arbeitsauftrags doch deren Ergebnis bereits vorwegnimmt und so unübersehbar ihren wahren Zweck enthüllt.

Als kürzlich die Regierung in Jerusalem erklärte, sie ziehe die Bewerbung Israels um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zurück, und damit einem deutschen Einzug in das Gremium den Weg ebnete, versprach Außenminister Heiko Maas, Deutschland werde »im Sicherheitsrat auch für die Interessen und für die Sicherheit unser israelischen Freunde« eintreten.

Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, das Abstimmungsverhalten Berlins in internationalen Gremien wie dem »Menschenrechtsrat« in Genf als »Generalprobe« für diese angekündigte Vertretung auch israelischer Interessen im UN-Sicherheitsrat zu betrachten. Paßt die deutsche Enthaltung zum Anspruch, »auch für die Interessen und für die Sicherheit unser israelischen Freunde« einzutreten?

Offenkundig scheint man in der deutschen Hauptstadt andere Vorstellungen davon zu haben, was im Interesse »unserer israelischen Freunde« ist. Anders läßt sich nicht erklären, daß deutsche Diplomaten ihre Stimme nicht gegen eine »Untersuchung« erhoben, die Israel schon verleumdet, bevor sie begonnen hat. Will Heiko Maas nicht als Lügner gelten, wird er in seinem Amt einiges ändern müssen.