Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat sich gegen gesetzliche Maßnahmen gegen die BDS-Bewegung ausgesprochen. Bei einem Besuch beim israelischen Präsidenten Reuven Rivlin erklärte der CDU-Politiker, BDS-Aktivitäten müßten »politisch« bekämpft werden. Ein Verbot der antisemitischen Bewegung hätte wegen hoher verfassungsrechtlicher Hürden keine Aussicht auf Erfolg.
Die BDS-Bewegung versucht, mit Boykotten gegen Israel vorzugehen und Sanktionen gegen den jüdischen Staat zu erreichen. Anhänger der antisemitischen Bewegung bedrohen regelmäßig Künstler und Wissenschaftler, die in Israel auftreten, lehren oder forschen wollen, auch mit Gewalt. Sie veranstalten Kampagnen gegen Geschäfte, die Waren aus israelischer Produktion anbieten wollen.
Auch israelische Künstler und Wissenschaftler geraten, selbst wenn sie sich nicht eben wohlwollend über die Politik der Regierung in Jerusalem äußern, ins Visier der BDS-Extremisten. Repräsentanten der seit 2005 weltweit aktiven Bewegung verleumden und dämonisieren Israel, sie beleidigen, verfolgen und bedrohen Juden und Menschen, die mit ihrem Haß nichts zu tun haben wollen.
Daß Wolfgang Schäuble als Repräsentant einer Regierungspartei, aber auch des deutschen Parlaments eine Bekämpfung der BDS-Bewegung durch Gesetze ablehnt, ist ein Armutszeugnis. Das Grundgesetz schützt nämlich keineswegs die Methoden, mit der sie vorgeht. Die »politische« Auseinandersetzung mit ihr zu suchen, das heißt, sie als politische Kraft anzuerkennen und aufzuwerten.
Daß durch die BDS-Bewegung ausgelebter Judenhaß in Deutschland unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen soll, scheint kaum glaubwürdig. Mit der Behauptung will Wolfgang Schäuble den Unwillen deutscher Parlamentarier camouflieren, die zwar nicht verlegen sind um Lippenbekenntnisse gegen Antisemitismus, ernsthafte Taten aber nicht wagen. BDS-Anhänger sind eben auch Wähler.