Wenn am Mittwoch in Warschau eine von den USA und Polen ausgerichtete internationale Nahost-Konferenz tagt, wird das offizielle Europa vor allem durch Abwesenheit auffallen. Federica Mogherini, die Hohe Außenbeauftragte der Europäischen Union, hat ihre Teilnahme abgesagt, während die meisten Mitgliedsstaaten der EU eher unwichtige Vertreter in die polnische Hauptstadt schickten.
Ihr so demonstriertes Desinteresse, an einer Lösung der Konflikte in der Region konstruktiv mitzuwirken, hält freilich insbesondere die EU nicht davon ab, sich mit Kritik an Israel zu profilieren: In einer Stellungnahme vom Dienstag beschweren sich ihre Repräsentanten für Ramallah und Gaza sowie bei der UNRWA, daß »palästinensische« Institutionen nicht in Jerusalem tätig werden dürfen.
Israel, »bedauern« die Europäer, untersage seit inzwischen 18 Jahren verschiedenen »palästinensische« Einrichtungen, die mit dem Regime in Ramallah in Verbindung stehen, in »Ost«-Jerusalem tätig zu werden. Die Klage der Europäer basiert auf ihrer hier erneut bekräftigten Weigerung, Israels Souveränität über die 1967 aus jordanischer Besatzung befreiten Teile Jerusalems anzuerkennen.
»Die EU«, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Statement, werde »keinerlei Veränderung an den vor 1967 bestehenden Grenzen akzeptieren«. Mit einem Verbot »palästinensischer« Institutionen in »Ost«-Jerusalem verletzt aus europäischer Sicht Israel daher internationales Recht. Wie verlogen ihre Argumentation ist, stellte die Europäische Union ebenfalls am Dienstag unter Beweis.
Während Brüssel die israelische Souveränität über ganz Jerusalem ablehnt, feierte es die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu einer Neuauflage des Fischereiabkommens der Europäischen Kommission mit Marokko. In der Vereinbarung sichert Marokko europäischen Fischern Fangquoten für Gebiete zu, die zu etwa 90 Prozent zur Westsahara gehören, die Rabat 1975 illegal besetzt hat.
Doch das hinderte Europa nicht, für mindestens 200 Millionen Euro für vier weitere Jahre von Marokko Fangrechte in Gebieten zu »kaufen«, über die es nach Meinung der Vereinten Nationen keine Souveränität hat. Da sind der EU »Grenzen von 1967« heilig, die es so nie gab, dort bricht sie Völkerrecht und macht sich zur Komplizin der illegalen Besatzung und Ausbeutung der Westsahara.
Strebt die EU eine Rolle als »Friedensmacht« im Nahen Osten und insbesondere im Konflikt zwischen »Palästinensern« und Israel an, belegt ihr Handeln in diesen Tagen einmal mehr, wie unglaubwürdig sie in dieser Rolle ist. Einer Konferenz, auf der viele Probleme besprochen werden könnten, verweigert sie die Unterstützung, zugleich entlarvt und blamiert sie sich mit antiisraelischer Doppelmoral.