Berliner Bigotterie

US-Präsident Donald J. Trump hatte seine Ankündigung, die Souveränität Israels über die Golanhöhen anzuerkennen, noch nicht in die Tat umgesetzt, da beeilte sich der deutsche Außenminister Heiko Maas schon, auf Distanz dazu zu gehen: »Wir«, diktierte er der Welt am Sonntag, »erkennen die Annexion – im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats – nicht an«.

Nachdem das von Syrien beanspruchte Gebiet vor dem Sechs-Tage-Krieg wiederholt von Fatah-Terroristen und Truppen des Regimes in Damaskus als Basis für Angriffe auf Israel genutzt worden war, wurde es 1967 von der israelischen Armee eingenommen und 1981 von Jerusalem annektiert. 1975 erklärte US-Präsident Gerald Ford, es werde auch nach einem Friedensschluß zu Israel gehören.

Blieb Donald J. Trump der Politik seiner Amtsvorgänger treu, begründete der Chef des deutschen Auswärtigen Amts die Haltung seiner Regierung mit dem Völkerrecht. »Unsere völkerrechtliche Position und Haltung ändert sich [..] nicht«, selbst wenn Israel »hier sehr berechtigte Sicherheitsinteressen« habe und »die Sorge um Israels Sicherheit« ein »Grundpfeiler deutscher Außenpolitik« sei.

Der Verweis des Sozialdemokraten auf Völkerrecht ist allerdings durchaus unglaubwürdig. Geht es nämlich etwa um Fischfang vor der Küste der Westsahara, dann ist Berlin Völkerrecht völlig gleichgültig. Segnete kürzlich das Europäische Parlament ein neues Fischereiabkommen mit Marokko ab, das die Westsahara völkerrechtswidrig besetzt hält, regte sich dagegen in Berlin kein Widerspruch.

Und so ist denn die Scheinheiligkeit Berlins schwer zu übersehen: Geht es um Profite europäischer Großfischer, nimmt Deutschland den Bruch des Völkerrechts hin, beteiligt sich an ihm. Geht es um »sehr berechtigte Sicherheitsinteressen« Israels, ist der deutschen Regierung Völkerrecht dagegen heilig – damit die Sache mit dem »Grundpfeiler deutscher Außenpolitik« nicht als Lüge auffliegt.