Im Deutschen Bundestag werden an diesem Freitag verschiedene Anträge beraten, die sich mit der BDS-Bewegung und einem möglichen Vorgehen gegen sie beschäftigen. Die Fraktionen der Regierungsparteien und von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen einem von der FDP initiierten Antrag unter dem Titel »Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen«.
Bei der Fraktion der Partei Die Linke heißt es, »BDS-Bewegung ablehnen – Friedliche Lösung im Nahen Osten befördern«, während die Fraktion der AfD titelt: »BDS-Bewegung verurteilen – Existenz des Staates Israel schützen«. Die Linke verspricht dabei mehr als ihr Antragstext hält, bezieht ihre Ablehnung der BDS-Bewegung sich danach doch nur auf »Antisemitismus in BDS-Aufrufen«.
Am schärfsten hingegen will die »Alternative für Deutschland« gegen die BDS-Bewegung vorgehen, wenn sie die Bundesregierung auffordert, »die BDS-Bewegung bundesweit, zum Beispiel auf dem Wege des Vereinsrechtes, zu verbieten«. Ob ausgerechnet deutsches Vereinsrecht geeignet ist, die »Existenz des Staates Israel zu schützen«, muß allerdings doch vorsichtig bezweifelt werden.
Glaubwürdigkeitsprobleme haben indes auch die anderen Bundestagsfraktionen mit ihrem gemeinsamen Antrag, der dennoch wohl beschlossen werden wird. Zwar wäre es kein falscher Schritt, verpflichtete sich der Bundestag, »keine Organisationen finanziell zu fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen«, vermutlich hätte er jedoch keine Auswirkungen auf die Regierung in Berlin.
Und so wird am Ende des Tages ein weiterer Beschluß des deutschen Parlaments stehen, der Antisemitismus wortreich verurteilt und sich zu Israel bekennt, dem aber keine Taten folgen werden. Dem Kampf gegen Antisemitismus, der auch die BDS-Bewegung hervorgebracht hat, wird damit gewiß kein Dienst erwiesen, Israel mit einem erneuerten Lippenbekenntnis nicht tatsächlich geholfen.