Am 17. Mai erteilte eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestags einem Beschluß ihre Zustimmung, mit dem der weltweit aktiven extremistischen BDS-Bewegung attestiert wird, sich antisemitischer Argumentationsmuster und Methoden zu bedienen. Daß der Beschluß die Aufregung, die seither dennoch um ihn herrscht, nicht wert ist, war indes schon früh kaum zu übersehen.
Schon der Blick in die zahlreichen persönlichen Erklärungen auch und gerade von Parlamentariern jener Fraktionen, die die Resolution mittrugen, im Anhang des Plenarprotokolls vom 17. Juni verriet, daß die Resolution ein bloßes Lippenbekenntnis war und keinesfalls der »Meilenstein«, als der sie gefeiert oder heftig attackiert wurde. Praktische Auswirkungen sollte sie nämlich nicht haben.
So gaben etwa zahlreiche Unionsabgeordnete zu Protokoll, daß ihr Beschluß die politischen Stiftungen ihrer Parteien nicht einschränken solle. »Es muss sichergestellt sein, dass sie ihre Arbeit weiterhin ungehindert ausüben können«, wurde da gefordert und damit Kooperationen mit Partnern, die die BDS-Bewegung teils offen unterstützen, abgesegnet, statt sie kritisch zumindest zu hinterfragen.
Auch die Regierung in Berlin machte bald deutlich, was sie vom Beschluß des Parlaments hielt und hält. Auf Nachfrage eines liberalen Parlamentariers ließ sie ihm mitteilen, die »strafrechtliche Bewertung und Ahndung von israelkritischen oder -feindlichen Aktivitäten« obliege den »zuständigen Ermittlungsbehörden«, sie selbst sei »nicht zuständig« und lehne es daher ab, sich zu positionieren.
Und inzwischen ist auch gerichtlich bestätigt, daß die Resolution vom 17. Mai bestenfalls eine Willensbekundung darstellt, die indes »unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen bestehenden Rechtsanspruch einzuschränken« vermöge. Damit untersagte das Verwaltungsgericht Köln der Stadt Bonn, einen der BDS-Bewegung nahestehenden Verein von ihrem jährlichen Kulturfest auszuschließen.
Spätestens dieser Urteilsspruch zeigt, daß Beschlüsse wie der vom Mai untauglich sind im Kampf gegen Antisemitismus. Der »älteste Haß« läßt sich durch halbherzige Appelle nicht besiegen. Und während auch Verbote Antisemitismus kaum aus der Welt schaffen dürften, könnten verbindliche Strafen helfen, ihn in die Schranken weisen. Die Politik sollte endlich ihre Zurückhaltung aufgeben.