Rechtsstaat

An Hauswände und Mauern geschmierte Hakenkreuze und Parolen, die Zweifel daran wecken, daß das Dritte Reich 1945 bedingungslos kapitulierte, sind auch über sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs noch alltäglich in Deutschland. Meldungen darüber schaffen es, wenn überhaupt, in den Lokalteil desinteressierter Zeitungen, die Aufregung über sie hält sich in Grenzen.

Irmela Mensah-Schramm freilich will sich damit nicht abfinden. Bereits seit mehreren Jahrzehnten hat die nunmehr 73jährige es sich zur Aufgabe gemacht, Aufkleber mit rechter Hetze abzukratzen, Haß-Parolen an Wänden umzugestalten: Aus »Merkel muß weg!« machte sie etwa »Merke: Haß muß weg!«, in Eisenach im letzten Dezember mit roter Farbe aus einer »NS-« eine »Herz-Zone«.

Und weil Irmela Mensah-Schramm dabei beobachtet und fotografiert wurde, mußte sie sich für diese und weitere Aktionen nun vor einem Gericht verantworten – nicht zum ersten Mal. Das Amtsgericht in der Wartburgstadt jedoch stellte das Verfahren nicht ein, sondern verhängte wegen Sachbeschädigung eine Strafe in Höhe von 1.050 Euro. Zudem soll die Aktivistin die Prozeßkosten tragen.

Seine Entscheidung begründete das Gericht – am Tag des antisemitischen Anschlags in Halle – damit, daß »es in Deutschland kein Gesinnungsstrafrecht gibt«, eine »Sachbeschädigung bleibe Sachbeschädigung, auch wenn sie noch so gute Absichten verfolge«. Irmela Mensah-Schramm will den Schuldspruch nicht akzeptieren und in Berufung gehen. »Ich habe keinen Fehler gemacht«, glaubt sie.