Ende September überraschte Ahmed Shaheed, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Glaubensfreiheit, mit einem Bericht, in dem er vor der BDS-Bewegung warnte: »Ziele, Aktivitäten und Wirkungen der BDS-Bewegung sind grundsätzlich antisemitisch«. »UN-Bericht gibt Israel freie Hand, die BDS-Bewegung zu verleumden«, schäumten prompt deren Anhänger.
An diesem Wochenende macht Ahmed Shaheed nun erneut Schlagzeilen: Er gehört zu den 5 Unterzeichnern eines Schreibens des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte an die Regierung in Berlin, in dem der Bundestagsbeschluß vom 17. Mai gerügt wird, mit dem die Parlamentarier der BDS-Bewegung Antisemitismus vorgeworfen und beschlossen hatten, sie nicht unterstützen zu wollen.
»Wir möchten unsere Sorge zum Ausdruck bringen, dass der Beschluss einen besorgniserregenden Trend setzt, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken«, heißt es nun in dem Brief, der auch Ahmed Shaheeds Unterschrift tragen und den Heiko Maas’ Auswärtiges Amt nun nach Angaben des Magazins innerhalb von 60 Tagen beantworten soll.
Führt das Schreiben der Vereinten Nationen einmal mehr vor, daß die Weltorganisation eine zutiefst antisemitische ist, ist es dennoch durchaus zu begrüßen: Denn es setzt Berlin unter Druck, sich zur BDS-Bewegung und dem sie betreffenden Parlamentsbeschluß zu positionieren. Davor hatten Angela Merkel und ihr Kabinett sich nämlich bisher selbst auf ganz ausdrückliche Nachfrage gedrückt.
Auch und gerade vor dem Hintergrund, daß Deutschland im Januar in den »Menschenrechtsrat« der Vereinten Nationen einziehen will, dürfte Berlin sich jetzt nicht mehr darum herummogeln können, ganz offiziell Farbe zu bekennen, zumal selbst fortgesetztes Ausweichen einige Klarheit bringen würde, was zahllose Sonntagsreden voller Bekenntnisse gegen Antisemitismus tatsächlich wert sind.