Glaubwürdigkeitsproblem

Machte Jörg Meuthen, der Sprecher der Partei Alternative für Deutschland (AfD), kürzlich vor Mitalternativen seinem Ruf alle Ehre, ein begnadeter Komiker zu sein, als er ihnen zurief, »wir sind Freunde [..] des jüdischen Lebens, wo auch immer auf diesem Planeten«, stehen derzeit die, die das komödiantische Talent des Politikers bislang nicht sehen wollten, vor großen Herausforderungen.

Wie es nämlich um die »Freundschaft« der AfD zu jüdischem Leben in der Praxis steht, zeigt das Urteil eines mit einem Ausschlußverfahren gegen Wolfgang Gedeon befaßten Schiedsgerichts der Partei: Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein wies den AfD-Bundesvorstand zurück, der den wegen antisemitischer Positionen in Verruf geratenen Politiker aus der Partei verbannen wollte.

Der entsprechende Antrag sei zum Teil unzulässig, teils unbegründet und sei daher abgewiesen worden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf die AfD meldet. Für Wolfgang Gedeon, der als fraktionsloser Abgeordneter dem Landtag in Stuttgartangehört, ist das Judentum ein »innerer« Feind des »christlichen Abendlands«, während der Islam es zugleich von außen bedrohe.

Die Schriften des AfD-Politikers spiegelten, wie zahlreiche Experten übereinstimmend feststellten, Wolfgang Gedeons antisemitisches Weltbild, das im Sommer 2016 zu einer Spaltung der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag führte. Jörg Meuthen, der damals deren Vorsitzender war, trat gemeinsam mit weiteren Abgeordneten aus der Fraktion aus, als ein Ausschluß Wolfgang Gedeons scheiterte.

Mehr als drei Jahre später ist Wolfgang Gedeon weiterhin Mitglied der AfD. Und das erneute Scheitern eines Ausschlußverfahrens führt anschaulich vor, daß die Partei allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz nichtmal in der Lage ist, Gestalten loszuwerden, deren Antisemitismus selbst sie nicht bestreitet. Der Kampf der AfD gegen Antisemitismus ist ungefähr so glaubwürdig wie der Heiko Maas’.