Die Regierung in Berlin hat Vorwürfe zurückgewiesen, eine vom Deutschen Bundestag im Mai des vergangenen Jahres beschlossene Resolution gegen die BDS-Bewegung könne Grundrechte wie Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit einschränken. Den Vorwurf hatte im Oktober 2019 das »Hochkommissariat für Menschenrechte« der Vereinten Nationen in einem Brief erhoben.
In dem Schreiben, das mehrere UN-Sonderberichterstatter unterschrieben hatten, klagten die Unterzeichner, der Beschluß des Bundestags, der als antisemitisch charakterisierten BDS-Bewegung keine offizielle Unterstützung zukommen lassen zu wollen, setze »einen besorgniserregenden Trend [..], die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken«.
In ihrer Erwiderung, für die das von Heiko Maas geführte Auswärtige Amt verantwortlich zeichnet, stellt die deutsche Regierung sich nun freilich günstigenfalls halbherzig hinter das Parlament und dessen Resolution. Statt etwa zu betonen, daß der Antisemitismus der BDS-Bewegung selbst einen Angriff auf Grundrechte darstelle, hebt Berlin den unverbindlichen Charakter der Resolution hervor:
»Es handele sich lediglich um eine ›politische Erklärung‹ des deutschen Parlaments, individuelle Rechte würden dadurch in keiner Weise beeinträchtigt, heißt es in der Antwort des Auswärtigen Amts, die dem SPIEGEL vorliegt.«
Die deutsche Regierung drückt sich damit weiter vor einer eindeutigen Verurteilung der BDS-Bewegung, der unterdessen selbst einer der Unterzeichner der Beschwerde, der UN-Hochkommissar für Religions- und Glaubensfreiheit Ahmed Shaheed, grundsätzlich antisemitische Motive bescheinigte. Ihrer Charakterisierung der Bundestags-Resolution allerdings ist gleichzeitig wenig hinzuzufügen.
Sie ist nämlich in der Tat die Aufregung, die um sie gemacht wurde, kaum wert. Ohne jede Verbindlichkeit und abgeschwächt durch viele zu Protokoll gegebene »persönliche Erklärungen« ist sie nur ein Placebo, der exemplarisch einen Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) nicht dazu bringen konnte, seinen Sitz im Beirat einer Organisation aufzugeben, die sich zur BDS-Bewegung bekennt.
Und so ist die Antwort des Auswärtigen Amts auf die anmaßende Beschwerde des »Hochkommissariats für Menschenrechte«, dem Außenminister Heiko Maas erst jüngst 6.000.000 zusätzliche Euro zusagte, nicht nur bezeichnend für eine Regierung, sondern auch ein Parlament, die beide Antisemitismus allenfalls in Sonntagsreden bekämpfen, Worten aber so gut wie keine Taten folgen lassen.