Damit war wohl zu rechnen: Nachdem sich in israelischen Gefängnissen inhaftierte »Palästinenser« und zahlreiche Organisationen, die sich als deren »Anwälte« verstehen, beklagten, Israel unternehme zu wenig gegen die Verbreitung des Corona-Virus in seinen Haftanstalten, beschweren sie sich nun lauthals darüber, daß Israel Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit der Inhaftierten trifft.
Verschiedene »Nichtregierungsorganisationen«, darunter die mit der terroristischen PFLP eng verbundene »NGO« Addameer, und ein »Palästinenser«, der eine Haftstrafe in einem israelischen Gefängnis verbüßt, haben sich an den Obersten Gerichtshof in der israelischen Hauptstadt Jerusalem gewandt, sofort wieder Besuche durch Angehörige und Anwälte in den Haftanstalten zuzulassen.
Die Gefängnisverwaltung hatte bereits Anfang März solche Besuche eingeschränkt bzw. ausgesetzt, um der Verbreitung des Virus vorzubeugen. Und das war – bisher – ganz wohl auch recht wirksam: Nach offiziellen Angaben gibt es gegenwärtig keine mit dem Virus infizierten »Palästinenser« in israelischer Haft. Das kann (und wird) sich (vermutlich) ändern, Besuche dazu zweifellos beitragen.
Mit ihrer jüngsten Forderung offenbaren »NGO«, die vorgeben, sich für die Verteidigung von Menschenrechten einzusetzen, daß es ihnen in der Tat allein darum geht, Israel anzuprangern. Und dafür sind sie ganz offenbar auch bereit, Gesundheit und Leben derer unnötig aufs Spiel zu setzen, deren Interessen zu vertreten sie eben doch bloß vorgeben. Beinahe zu bedauern. wer solche Beschützer hat.