Legalisierter Menschenhaß

Während in diesen Tagen vielerorts über angeblichen oder tatsächlichen Rassismus debattiert und gegen die Diskriminierung von Menschen protestiert wird, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dieser Woche ein Urteil gefällt, das die kollektive Stigmatisierung, Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen als Ausdruck von Meinungsfreiheit würdigt und verteidigt.

Das Verfahren war von Anhängern der antisemitischen BDS-Bewegung angestrengt worden, die sich zu Unrecht durch französische Gerichte wegen Volksverhetzung verurteilt sahen. Der EGMR in Straßburg entschied nun, daß ihre Aufrufe zum Boykott jüdischer Waren vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt seien und ihre Verurteilung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.

Die Regierung in Paris wurde dazu verurteilt, jedem der Kläger einen Schadensersatz in Höhe von rund 7.400 Euro zu zahlen sowie ihre Prozeßkosten (rund 20.000 Euro) zu übernehmen. Nach Ansicht des EGMR hatte es »keine relevanten oder ausreichenden Gründe« für die Verurteilung der BDS-Anhänger durch französische Gerichte gegeben. Paris kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Und das wäre auch angemessen. Denn das Urteil des EGMR verhöhnt all jene in ihren Rechten, die einmal in das Visier von Aktivisten der selbst von den Vereinten Nationen als antisemitisch charakterisierten Bewegung gerieten, die von terroristischen Organisationen wie der PFLP als »ziviler« Arm gesehen wird – vor allem Juden, aber auch Nichtjuden, die Beziehungen nach Israel unterhalten.

Doch auch über den Umgang mit der antisemitischen Boykottbewegung hinaus wirft das Urteil des EGMR Fragen auf. Wo es ein »Menschenrecht« gibt, Juden zu stigmatisieren, muß es auch erlaubt sein, andere Menschengruppen auszugrenzen und dazu aufzurufen, ihnen kollektiv wenigstens ökonomischen Schaden zuzufügen. Wäre so ausgelebter Rassismus nichts anderes als – praktizierte Meinungsfreiheit?