Die UNRWA, das aus vielerlei Gründen umstrittene »Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten«, appelliert vor einer für Sonntag geplanten Geberkonferenz für den Libanon, dabei die dort lebenden »Palästina-Flüchtlinge« nicht zu vergessen. Als eine der »schwächsten Gruppen« im Libanon seien sie durch die Explosion im Hafen von Beirut besonders betroffen.
Der Appell der UNRWA wirft erneut ein Schlaglicht einerseits auf deren zweifellos gewollten chronischen Geldmangel, zugleich aber auch auf die negativen Folgen ihrer exklusiven Definition eines »Flüchtlings« für die damit ausgegrenzten Menschen. Als Druckmittel gegen Israel werden »Palästina-Flüchtlinge« zwar geschätzt, für sie aber ist das gleichbedeutend mit Armut und Abhängigkeit.
Sie sind wegen ihres Status’ quasi an die UNRWA gekettet, deren Auftrag gleichzeitig ja nicht lautet, ihnen – etwa durch Repatriierungen – einen Aus- und Aufstieg zu ermöglichen, sondern das »Flüchtlingsproblem« zu perpetuieren. Wurden sie deshalb schon zu »normalen« Zeiten auch im und vom Libanon ausgegrenzt, könnten die »Flüchtlinge« nun noch weiter in den Hintergrund rücken.
Insofern ist der Hilferuf der UNRWA nicht unberechtigt. Falsch wird er dadurch, daß er gerade von dem »Hilfswerk« kommt, dessen Existenz maßgeblich mitverantwortlich ist für die aussichtslose Lage vieler »Palästina-Flüchtlinge«. Die UNRWA, die sich hier als ihre Anwältin aufspielt, ist Teil des Problems. Und das läßt sich mit Geld nicht lösen, sondern nur durch ein Ende des Mandats des »Hilfswerks«.