Die andauernde Existenz der UNRWA, des im Dezember 1949 als Provisorium ins Leben gerufenen »Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten«, ist in ihrer derzeitigen Verfassung ein Ärgernis, das längst hätte abgeschafft werden sollen. Dennoch gibt es nicht wenige Regierungen, die vom Gegenteil überzeugt sind und sich deshalb zu der Organisation bekennen.
Weshalb allerdings lassen sie, gerade sie, ihren Bekenntnissen Taten folgen, die die Überflüssigkeit des »Hilfswerks« bestätigen? Zum nahenden Jahresende jedenfalls muß die UNRWA einmal mehr um Unterstützung betteln. Wie UNRWA-Chef Philippe Lazzarini jetzt bei einem virtuellen Treffen ihrer »Advisory Commission« betonte, steckt die Organisation weiter in einer tiefen Krise ihrer Finanzen.
Nach den Angaben kann die UNRWA ohne sofortige Zuwendungen nicht einmal mehr die November-Gehälter ihrer Angestellten bezahlen. Ohne finanzielle Sicherheit aber ist die Arbeitsfähigkeit der UNRWA bedroht, die von ihr abhängigen – und zugleich: abhängig gemachten – »Flüchtlinge« werden in Nöte gestürzt. Soll die Organisation Leid lindern, sorgt ihre (Nicht-)Finanzierung erst dafür.
Staaten und Regierungen, die meinen, das »Hilfswerk« sei tatsächlich unverzichtbar, sollten bereit sein, es so auszustatten, daß ihren Repräsentanten die nahezu ununterbrochene peinliche Barmerei um finanzielle Mittel erspart bleibt. Alle drei Jahre das Mandat der Organisation zu verlängern, ihr jedoch das gesicherte Budget zu verweigern, das kann nicht von ihrer Unverzichtbarkeit überzeugen.