In der vergangenen Woche beklagten sich »Repräsentantinnen und Repräsentanten öffentlicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen« über einen Beschluß des Bundestags aus dem Jahr 2019, der der BDS-Bewegung Antisemitismus bescheinigt und dazu auffordert, ihr daher öffentliche Unterstützung zu verweigern. Die »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit« sieht dadurch Grundrechte in Gefahr.
Wollen die Unterzeichner ihr »Plädoyer« als Einsatz zur »Verteidigung eines Klimas der Vielstimmigkeit, der kritischen Reflexion und der Anerkennung von Differenz« verstanden wissen, verraten sie mit ihrer Verharmlosung der BDS-Bewegung und deren Unterstützer tatsächlich, was retten zu wollen sie vorgeben. Eine »weltoffene Gesellschaft«, die antiisraelische Boykotte hinnimmt, ist keine.
Mit ihrem »Plädoyer« setzen sich die »Repräsentantinnen und Repräsentanten öffentlicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen« beispielsweise dafür ein, Forderungen als »kritische Reflexionen« anzuerkennen, als bereichernde »Differenz« zu schätzen, wie sie so exemplarisch wie offenherzig von PACBI (Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boykott of Israel) formuliert werden:
»PACBI fordert die Einstellung und den Boykott aller Formen der Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen, von Veranstaltungen, Aktivitäten, Vereinbarungen oder Projekten mit ihnen.«
Was ist das für eine »Weltoffenheit«, die solche Forderungen nicht brüsk zurückweist, sondern sie als Ausdruck von »Differenz« für gesellschaftsfähig erklärt, für irgendwie diskutierbar als eine von vielen gleichberechtigten Ansichten? Die BDS-Bewegung, ihre Initiativen und Aktivitäten sind antisemitische Angriffe auf Weltoffenheit und Demokratie. Wer sie verteidigt, macht sich mit ihnen gemein.