Rechtssprechung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag einen Richterspruch veröffentlicht, nach dem ein in der belgischen Region Flandern seit zwei Jahren geltendes Verbot des rituellen Schächtens von Tieren mit europäischem Recht vereinbar ist. Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter auch entsprechende gesetzliche Regelungen, die es bereits in Dänemark und Schweden gibt.

Während das »sportliche« Jagen und Töten von Tieren vom EuGH unbeanstandet blieb, stellt er im Fall des betäubungslosen Schächtens, das von Juden und Muslimen praktiziert wird, vermeintliches Tierwohl über das Recht der freien Religionsausübung. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter die Empfehlung des EU-Generalanwalts Gerard Hogan zurück, die Religionsfreiheit höher zu bewerten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof wird denn auch von Vertretern jüdischer und muslimischer Verbände teils scharf verurteilt. »Es bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Charta garantierte freie Religionsausübung und ist geeignet, jüdisches Leben in Europa massiv zu gefährden«, erklärte etwa Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Begrüßt wurde der Richterspruch dagegen von Tierschützern. Doch auch Rechtsextremisten dürften sich von Luxemburg bestätigt fühlen. In Deutschland beispielsweise errangen im vergangenen Jahr der sächsische und der thüringische Landesverband der AfD mit ihren Forderungen nach einem generellen Verbot des »qualvolle[n] Schächten[s] von Tieren« Erfolge bei den jeweiligen Landtagswahlen.