Für die, die ihre Arbeit mit ihren Spenden finanzieren, sind Organisationen wie B’Tselem Repräsentanten einer »Zivilgesellschaft«, die sich den Menschenrechten verpflichtet sieht, die dem ungeliebten israelischen Staat und seinen stets verdächtigen Sicherheitsorganen auf die Finger schauen, mit deren Vertretern man sich denn auch lieber trifft als einem demokratisch legitimierten Regierungschef.
Sind die Treffen vorbei, mit denen solche »Nichtregierungsorganisationen« sich allzu gern schmücken, zeigen ihre »Aktivisten« nicht selten eine Fratze, die aus ihren Gönnern Komplizen nicht wirklich überzeugender Aktivitäten macht. 2019 etwa griff B’Tselem den Deutschen Bundestag an, weil Parlamentarier in einer unverbindlichen Resolution der BDS-Bewegung Antisemitismus bescheinigten.
Doch die »Aktivisten«, zu deren potentesten Unterstützern die Europäische Kommission zählt, müssen sich nicht bloß auf wortreiche Appelle beschränken, manchmal sind Taten gefragt: Und da kann es dann passieren, daß aus »Aktivisten« gemeine Brandstifter werden. Sicherheitskräfte nahmen jetzt zwei B’Tselem-Mitglieder fest, weil die auf Land im Besitz des Staates Israel ein Feuer gelegt hatten.
Gewiß, eine jedenfalls in ihren Augen überzeugende »Rechtfertigung« wird den »Menschenrechtsaktivisten« selbst dafür noch einfallen, die sich bereits seit Jahresanfang im »Widerstand« gegen ein Jerusalem zugeschriebenes »Apartheid-Regime« wähnen. Ihre verbliebenen Unterstützer gleichwohl sollten überlegen, wie lange sie noch mit einer solchen »NGO« in Verbindung gebracht werden wollen.