Die Regierung in Jerusalem hat mehrere Organisationen der sogenannten »palästinensischen Zivilgesellschaft« als terroristisch eingestuft. Die betroffenen »Nichtregierungsorganisationen (NGO)« sind nach Erkenntnissen der israelischen Regierung eng mit der »palästinensischen« Terrororganisation PFLP verbunden und dienen ihr als »zivile« Vorfeldorganisationen vor allem bei ihrer Finanzierung.
Mit der Einstufung der insgesamt sechs »NGO«, darunter Al-Haq und Addameer, sind diesen Organisationen alle Aktivitäten jedenfalls in Israel praktisch verboten, wer sie unterstützt oder gar Mitglied wird, muß mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Israel wirft ihnen vor, unter dem Deckmantel, »Menschenrechte« zu verteidigen, an der Finanzierung »palästinensischen« Terrorismus’ beteiligt zu sein.
In der Tat ist es nur etwas mehr als zwei Jahre her, daß israelische Sicherheitskräfte neben anderen Khalida Jarrar festsetzten, die als »hochrangiges Mitglied der PFLP«, so die »palästinensische« Nachrichtenagentur Wafa, ebenso aktiv war wie lange Zeit gleichzeitig als Leiterin der »NGO« Addameer. Ihr wurde die Verwicklung in einen Anschlag vorgeworfen, den die junge Rina Shnerb nicht überleben sollte.
Vor einem Jahr mußte die niederländische Regierung im Zusammenhang mit diesem Terroranschlag eingestehen, daß von ihren Zuwendungen an eine weitere in dieser Woche von Israel verbotene »NGO«, die Union of Agricultural Work Committees (UAWC), an dem Verbrechen beteiligte »Palästinenser« profitiert hätten. Daß Jerusalem nun handelte, kann daher kaum verwundern: Es war überfällig.
Gegen die Ächtung der »NGO«, die für die PFLP Geld beschafften und damit sehr wohl wissentlich halfen, antijüdischen Terrorismus zu finanzieren, regt sich derweil Protest, der freilich vor allem die bloßstellt, die ihn formulieren. So klagt etwa die Europäische Union, mit der Entscheidung Jerusalems werde der Einsatz für Menschenrechte »kriminalisiert«, eine Behauptung, die jedoch Fragen aufwirft.
Welche »Menschenrechte« wurden denn beispielsweise mit der Ermordung der 17 Jahre jungen Rina Shnerb am 23. August 2019 verteidigt? Und ist es nicht bezeichnend, daß die PFLP im Juni 2020 selbst die »palästinensische Zivilgesellschaft« aufrief, auf finanzielle Zuwendungen aus Europa zu verzichten, sofern diese von einer Distanzierung von terroristischen Aktivitäten abhängig gemacht würden?
Was soll also jetzt die Aufregung über eine Entscheidung, an der allenfalls zu kritisieren ist, daß sie erst jetzt getroffen wurde? Wer die Augen vor der Kreativität »palästinensische« Terrororganisationen bei der Beschaffung finanzieller Mittel verschließt, weiter verschließen will, muß sich Vorwürfe gefallen lassen, dadurch mitschuldig zu werden. Wer das nicht will, könnte leicht für Abhilfe sorgen.