Doppelstandards

Als vor wenigen Wochen Israel mehrere auch aus Europa unterstützte »NGO« als Tarnorganisationen der terroristischen PFLP mit einem Verbot ächtete, war das noch von Heiko Maas geführte Auswärtige Amt stellvertretend für die amtierende deutsche Regierung »sehr besorgt über diese israelische Entscheidung«. Gemeinsam mit der EU bezweifelt Berlin bis heute die Stichhaltigkeit der Vorwürfe.

Im vergangenen Mai ächtete das deutsche Innenministerium drei »Spendensammelvereine«, die es als Ersatzorganisationen des bereits 2014 verbotenen »Waisenkinderprojekt Libanon e.V.« betrachtet. Ihnen wurde laut einer Pressemitteilung vorgeworfen, Spenden zu sammeln und Patenschaften zu vermitteln »mit dem Ziel, Waisenkinder der Hinterbliebenen von ›Hizb Allah‹-Kämpfern zu unterstützen«:

»Indem der Verein durch das Sammeln und Bereitstellen von Spendengeldern für die ›Shahid Stiftung‹ zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Hinterbliebenen von ›Hizb Allah‹-Kämpfern beitrug, unterstützte und förderte er zweckgerichtet den Kampf der ›Hizb Allah‹ gegen Israel und verstieß damit gegen den Gedanken der Völkerverständigung.«

Addameer, eine der sechs jetzt von Jerusalem verbotenen »NGO«, »setzt sich«, wie die Deutsche Welle formuliert, »für die Rechte von palästinensischen Häftlingen in israelischen Gefängnissen ein«. Bei Kahlida Jarrar beispielsweise, die hochrangige Addameer-»Aktivistin« und PFLP-Mitglied ist, bestand dieser »Einsatz« in der Beteiligung an einem Terroranschlag, bei dem Rina Shnerb ermordet wurde.

Läßt der Einsatz »für die Rechte von palästinensischen Häftlingen« sich nicht aber auch unabhängig von diesem konkreten Fall auch als Unterstützung der Organisationen der Inhaftierten und damit letztlich ihrer Verbrechen bewerten? In Berlin jedenfalls gilt schon das Sammeln von Spenden »zur Sicherung des Lebensunterhaltes« von Kindern, die sich ihre Eltern nicht aussuchen können, als illegal.