In Israel ist Mohammed Halabi von einem Gericht für schuldig befunden worden, im Auftrag der islamistischen Hamas eine in Gaza tätige Hilfsorganisation unterwandert und in seiner Funktion als deren lokaler Direktor Hilfsgelder Millionenhöhe veruntreut und an die Terrororganisation weitergeleitet zu haben. Mohammed Halabi hatte nach seiner Festnahme 2015 gestanden, seine Aussagen aber widerrufen.
Das Gericht begründet seinen Schuldspruch in dem seit nunmehr sechs Jahren andauernden Verfahren auch mit der Stimmigkeit des ursprünglichen Geständnisses und weiteren Erkenntnissen israelischer Nachrichtendienste. Der Verurteilte hat über seinen Anwalt angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Unterstützt wird Mohammed Halabi dabei auch durch die Vertreter der Europäische Union in Ramallah.
Für den deutschen Diplomaten Sven Kühn von Burgsdorff, der die europäische Repräsentanz beim PLO-Regime leitet, ist das Urteil ganz offenbar ein Unrechtsurteil: »Ohne ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren kann es keine Gerechtigkeit für Halabi geben«, kommentiert die EU-Vertretung jedenfalls via Twitter und wirft Israel die Mißachtung »internationaler Standards« vor, ohne freilich ins Detail zu gehen.
Der Verweis auf angeblich verletzte »internationale Standards« legt freilich vor allem die Bigotterie des europäischen Repräsentanten in Ramallah bloß. Erst wenige Tage ist es her, daß sich sein Haus im Fall eines getöteten jugendlichen Terroristen über einen angeblich »fortgesetzten Gebrauch exzessiver Gewalt durch israelische Sicherheitskräfte« beschwerte, ohne dieses »Urteil« auch nur im Ansatz zu belegen.
Wo es für Mohammed Halabi ganz selbstverständlich die Möglichkeit gibt, seine Verurteilung anzufechten, verweigern Sven Kühn von Burgsdorff und seine »Botschaft« Israel und seinen Sicherheitskräften die Berufung. Mit ihrer durch keine Belege abgesicherten Behauptung verleumden sie den jüdischen Staat ganz ungeniert. Die »internationalen Standards«, die sie da zitieren, sind ihnen hier völlig gleichgültig.