Unterstützt von offen antisemitischen Gremien der Vereinten Nationen versucht das Regime in Ramallah gegenwärtig, vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICJ) eine Verurteilung der israelischen »Besatzung« als »illegal« zu erreichen. Um Gerechtigkeit oder sogar darum, die Chancen auf eine friedliche Lösung des »palästinensisch«-israelischen Konflikts zu erhöhen, geht es dabei nicht.
Das um keine antisemitische Denunziation verlegene Regime um den Holocaust-Leugner Abu Mazen und dessen Unterstützer erhoffen sich von einem solchen Urteil tatsächlich nur eine Rechtfertigung ihrer Verweigerung von Gesprächen mit Jerusalem und der von ihnen initiierten terroristischen Aktivitäten, ihrer »Befreiungsbewegung«. Dabei sind die Zuständigkeiten in den umstrittenen Gebieten geklärt.
Die Osloer Verträge regeln, wer welche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in den Territorien organisiert, die C-Gebiete etwa stehen unter israelischer Verwaltung, die A-Gebiete hingegen unter »palästinensischer«. Und in der Roadmap ist formuliert, daß dieser Zustand durch die Gründung eines friedlichen und demokratischen Staats »Palästina« als Abschluß von Friedensgesprächen beendet werden soll.
Zugleich fehlt dem Internationalen Strafgerichtshof die Zuständigkeit, überhaupt über Israel zu urteilen. Wie beispielsweise die Vereinigten Staaten hat der jüdische Staat das Römische Statut nicht unterzeichnet, das die Grundlage für die Arbeit des ICJ bildet. »Palästina« kann das Abkommen nicht unterzeichnen und damit den Strafgerichtshof auch nicht anrufen, da es als Staat gegenwärtig nicht existiert.
Selbst wenn der Internationale Strafgerichtshof feststellen würde, daß die israelische »Besatzung« in den umstrittenen Gebieten, die Israel 1967 von der jordanischen Besatzung befreien und unter seine Kontrolle bringen konnte, »illegal« ist, änderte das zudem nichts an der Lage vor Ort. »Palästina«, und darauf hat sich die Weltgemeinschaft festgelegt, kann nicht herbeigeklagt, sondern nur -verhandelt werden.