Mit einer überwältigenden Mehrheit hat die Knesset, das israelische Parlament, am Montag in erster Lesung für einen Gesetzentwurf votiert, nach dem Terroristen, die vom Regime in Ramallah für ihre Aktivitäten mit finanziellen Zuwendungen, den sogenannten »Märtyrerrenten«, bedacht werden, ein möglicherweise bestehendes Aufenthaltsrecht für Israel verwirken. 89 Parlamentarier stimmten für das Gesetz, 8 dagegen.
Sind in dem Gesetzentwurf noch allerlei Einschränkungen enthalten, die eine Umsetzung nachhaltig erschweren könnten, geht von ihm dennoch eine wichtige und richtige Botschaft aus: Wer sich als Terrorist gegen Israel wendet und sich dafür vom PLO-Regime um »Präsident« Abu Mazen belohnen läßt, hat keinen Anspruch darauf, in dem Staat zu leben, dessen Zerstörung er mit seinen Verbrechen bewirken will.
Freilich sieht der parteiübergreifend unterstützte Gesetzentwurf nicht nur Berufungsmöglichkeiten gegen die Aberkennung des Aufenthaltstitels vor. Zudem soll niemand in die Staatenlosigkeit »entlassen« werden können oder danach ohne sonstige aufenthaltsrechtliche Titel anderswo bleiben. Damit dürfte espraktisch nahezu unmöglich sein, Empfänger einer »Märtyrerrente« gegen deren Willen aus Israel zu verbannen.
Es bleibt daher zwar abzuwarten, ob das Gesetz überhaupt eine tatsächliche Wirkung entfalten wird. Die allermeisten »palästinensischen« Terroristen verfügen ohnehin nicht über die israelische Staatsbürgerschaft oder einen sonstigen Aufenthaltstitel. Und die Aussicht auf deren Entzug, sofern möglich, wird wohl nur weniger fanatisierte Gemüter beeindrucken können. Das jedoch ist kein Grund, auf dieses Signal zu verzichten.