Das Auswärtige Amt zu Berlin läßt mitteilen, eine im israelischen Parlament, der Knesset in Jerusalem, beschlossene Änderung des »Rückzugsgesetzes« aus dem Jahr 2005 stelle »einen gefährlichen Schritt hin zu möglichen erneuten Siedlungsaktivitäten dar«, durch den »die ohnehin angespannte Sicherheitslage im Westjordanland« sich weiter zuspitzen könne. Jüdisches Leben gilt Berlin einmal mehr als Gefahrenquelle.
Das vor 18 Jahren von einer als »rechts« geltenden Regierung in Jerusalem gegen große Widerstände in der israelischen Gesellschaft beschlossene und durchgesetzte »Rückzugsgesetz« regelte den Rückbau von Außenposten in Gaza und den Rückzug der israelischen Streitkräfte aus dem Gebiet. Betroffen von dem Gesetz waren aber auch die jüdischen Bewohner von vier geräumten Außenposten in den umstrittenen Gebieten.
Mit der nunmehr beschlossenen Änderung werden, wie der israelische Premier Benjamin Netanjahu betonte, jene Regelungen im »Rückzugsgesetz« aufgehoben, mit denen Juden »in diskriminierender und verletzender Weise« ein Leben im Norden der umstrittenen Gebieten untersagt wurde. Keineswegs allerdings beabsichtige Jerusalem, mit der Gesetzesänderung neue Außenposten zu etablieren oder zu legalisieren.
Als das »Rückzugsgesetz« beschlossen wurde, war es Ausdruck der Überzeugung, daß die Aufgabe israelisch verwalteter Gebiete eine friedliche Lösung des Konflikts zwischen »Palästinensern« und dem jüdischen Staat beschleunigen könne. Daß das Konzept »Land für Frieden« kaum mehr als eine eine naive Hoffnung war, zeigte sich anschaulich, als der »palästinensische« Mob 2005 in Gaza errichtete Synagogen brandschatzte.
Später flogen immer wieder Raketen aus dem geräumten Gaza auf Israel, während der inzwischen zum »Präsidenten« aufgestiegene Abu Mazen es auffallend verabsäumte, mäßigend auf die in Gaza dominierenden und heute herrschenden Islamisten einzuwirken, Verantwortung auch für diesen Teil »Palästinas« zu übernehmen. Wo seine PLO herrscht, sorgte er gleichwohl ebenfalls nicht für einen Rückgang von Haß und Terror.
Beklagt das Auswärtige Amt, die Knesset verstoße mit ihrer Gesetzesänderung gegen »einmal gemachte Zusagen«, die »international verhandelt« und »garantiert« worden seien, offenbart das nur einmal mehr die deutsche Bigotterie. Während das Regime in Ramallah nachgerade regelmäßig international garantierte Abmachungen für nichtig erklärt, hält Berlin das nämlich ebenso regelmäßig nicht für eines Kommentars würdig.