Infame Forderung

Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock ist zu einer weiteren Reise in den Nahen Osten aufgebrochen, vor der sie Kritik am militärischen Vorgehen Israels gegen islamistische Terroristen mit der Forderung verband, »alle Anstrengungen im Nahen Osten müssen weiter, so schwer es auch ist, auf einen humanitären Waffenstillstand gerichtet sein, der zur Befreiung der Geiseln führt«. Damit ist Berlin auf dem Niveau der Hamas angekommen.

Denn natürlich übernimmt die Chefin des Auswärtigen Amts mit ihr das antiisraelische Narrativ der islamistischen Barbaren und ihrer Komplizen, die zwar am 7. Oktober 2023 noch offen erklärten, allein die Absicht zu verfolgen, »den zionistischen Traum aus[zu]löschen«, aber schon bald darauf dennoch versuchten, ihre durch nichts zu rechtfertigende bestialische Gewaltorgie als Reaktion auf angebliche israelische »Verbrechen« zu legitimieren.

In Annalena Baerbocks Forderung ist die Befreiung untrennbar an einen »humanitären Waffenstillstand« geknüpft, erst soll es ihn geben, dann die »Befreiung der Geiseln«. Die wurden allerdings nicht als Antwort auf den israelischen Militäreinsatz in Gaza dorthin entführt, sondern ihre Verschleppung löste ihn erst aus. Der barbarische Überfall der Hamas und ihrer Helfershelfer war kein Versuch, Jerusalem zu Zurückhaltung gegenüber Gaza zu bewegen.

Dazu bestand, die »Erfolge« der Islamisten und ihrer Komplizen am 7. Oktober 2023 und in den Tagen danach bestätigen das, gar kein Anlaß. Es ist deshalb zutiefst unanständig, die »Befreiung der Geiseln« an die Bedingung »humanitärer Waffenstillstand« zu knüpfen. Die Hamas hat keinen Anspruch, Bedingungen für die Freilassung ihrer Geiseln zu stellen, schon gar nicht aber hat ihn die Außenministerin eines Großsponsors des Terrorhilfswerks UNRWA.