Rechtfertigungsversuch

Das Auswärtige Amt hat sich zum blamablen Abstimmungsverhalten seiner Diplomaten in der Vollversammlung der Vereinten Nationen zu deren jüngster antiisraelischen Resolution geäußert. Der von »Palästina« vorgelegte Beschlußentwurf war am Mittwoch auf große Zustimmung in der UN-Vollversammlung gestoßen, während Israel, die Vereinigten Staaten, aber beispielsweise auch die Tschechische Republik die Resolution klar ablehnten.

Deutschland hatte sich dagegen einmal mehr entschieden enthalten, obgleich die Regierung in Berlin nicht müde wird, öffentlich zu betonen, es gebe »für Deutschland nur einen Platz: den Platz an der Seite Israels«. Die Resolution der Vollversammlung der Vereinten Nationen verlangt einen Rückzug Israels aus »besetzten palästinensischen Gebieten« innerhalb eines Jahres, verlangt ein Waffenembargo gegen Jerusalem sowie einen Boykott jüdischer Waren.

Daneben leugnet sie jede antisemitische Gewalt, wie es sie vor, insbesondere aber seit dem 7. Oktober 2023 gibt. Das Auswärtige Amt stellt in seiner Erklärung fest, die Resolution setze »für die Beendigung der Besatzung eine unrealistische Frist«, ignoriere, »dass es zu einer nachhaltigen Lösung direkte Verhandlungen [..] braucht«, erwähne »legitime Sicherheitsinteressen Israels« nicht und berücksichtige »sein Selbstverteidigungsrecht nicht hinreichend«.

Doch statt aus all diesen Gründen gegen den Beschlußvorschlag zu votieren, hat Deutschland sich, »wie auch eine Reihe unserer Partner [..], zu der Resolution enthalten«. Washington lehnte sie ab, Prag lehnte sie ab, Budapest stimmt gegen sie. Während Paris sie unterstützte, sahen diese Partner Deutschlands genügend Gründe für eine deutliche Zurückweisung. Berlin reichte es nicht. Was eigentlich fehlte den deutschen Diplomaten für eine Ablehnung?