Francesca Albanese, die vor zwei Jahren vom sogenannten »Menschenrechtsrat« der Vereinten Nationen zu deren »Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete« ernannt wurde, ist für ihren glühenden Haß auf Juden und den jüdischen Staat berüchtigt; wäre es anders, hätte sie dieses Amt nie antreten können. Menschenrechte, gar die von »Palästinensern«, sind ihren Auftraggebern so gleichgültig wie ihr.
Sonst nämlich hätte sie genug Anlässe gehabt, sich für die Ächtung des islamistischen Regimes der Hamas in Gaza einzusetzen, ein Ende der despotischen Herrschaft Abu Mazens und seiner korrupt-kriminellen Clique in den bis 1967 jordanische besetzten umstrittenen Gebieten und demokratische Wahlen dort wie da zu fordern. Nichts davon ist jemals geschehen, die Prioritäten der »Sonderberichterstatterin« waren und sind andere.
Gegenwärtig ist sie damit beschäftigt, das antisemitische Pogrom von Amsterdam zu rechtfertigen. In der Hauptstadt der Niederlande, die Francesca Albanese offenbar für ein besetztes »palästinensisches Gebiet« hält, hatten zumeist arabisch-islamistische Anhänger der Hamas in der Nacht zum Freitag brutal Jagd auf Juden gemacht – Ausweiskontrollen von Passanten inklusive -, mindestens 10 ihrer Opfer krankenhausreif zugerichtet.
Die »Menschenrechts-Expertin« allerdings ist voller Empathie, voller Verständnis für die Schlägertrupps. Voller Wohlwollen zitiert sie in ihrem Twitter-Kanal Behauptungen, nach den die Gewalt von israelischen Fußballfans ausgegangen sei und verlangt eine »Untersuchung« von Medien, die ihrer Ansicht nach die Unwahrheit berichtet hätten. Francesca Albanese ausdrücklich als UN-»Sonderberichterstatterin« die Realität.
Es ist freilich müßig, ihre Entlassung zu fordern. Wenn dreiste Lügen und immer wieder antisemitische Lügen bisher keine negativen Folgen hatten für Francesca Albanese, dann wird es ihr auch nicht schaden, daß sie mit ihren Einlassungen auch eine ganze Reihe hochrangiger Diplomaten Lügner schimpft, die das Pogrom in Amsterdam verurteilt hatten. Sie macht, wozu sie eingesetzt wurde. Das ist kein Grund für einen Rausschmiß.