Auch kurz vor dem Ende seiner zweijährigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem wichtigsten Gremium der Weltorganisation, offenbart Deutschland ein recht interessantes Verständnis davon, was es heißt, dort »auch für die Interessen und für die Sicherheit unser israelischen Freunde einzutreten«, wie das Auswärtige Amt in Berlin noch im Mai 2018 angekündigt hatte.
In einer mit Belgien, Estland, Frankreich, Irland und Norwegen abgestimmten Gemeinsamen Erklärung bekräftigt Deutschland nicht nur seine Haltung zu einer Zwei-Staaten-Lösung im »palästinensisch«-israelischen Konflikt, sondern legt sich auch auf »die Grenzen von 1967« als deren Basis fest. »Wir werden keine Änderung der Grenzen von 1967 anerkennen«, es sei denn, sie seien verhandelt.
Während es durchaus gute Gründe für eine Zwei-Staaten-Lösung gibt, greift das offensive Bekenntnis zu angeblichen »Grenzen von 1967« Israels völkerrechtlich selbst von den Vereinten Nationen anerkanntes Recht auf eine Existenz in sicheren Grenzen an. Weder gab noch gibt es die »Grenzen von 1967«, darüber hinaus aber taucht dieser Begriff in den einschlägigen UN-Resolutionen nicht auf.
So fordert etwa die Resolution 242 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die nach dem Sechs-Tage-Krieg verabschiedet wurde, Jerusalem nicht ohne Grund lediglich zu einem »Rückzug der israelischen Streitkräfte aus Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden«, auf, nicht jedoch aus den Gebieten, die es im Rahmen dieses Verteidigungskriegs unter seine Kontrolle brachte.
Zugleich betont diese Resolution das Recht »eines jeden Staates«, also auch und gerade Israels, »innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben«. Die »Grenzen von 1967« sind allerdings, das belegen die Angriffe auf Israel zuvor und nicht zuletzt der »palästinensische« Terrorismus seit 1967, alles andere als anerkannt oder gar sicher.
Die Waffenstillstandslinien von 1948/49, denn darum handelt es sich bei den angeblichen »Grenzen von 1967« tatsächlich, könnten damit das Ergebnis einer ausgehandelten Zwei-Staaten-Lösung sein, müssen es aber nicht. Wer sie jedoch zur zwingenden Verhandlungsgrundlage erklärt, bestreitet mit dieser Vorfestlegung zwangsläufig und völkerrechtswidrig Israels Recht auf Sicherheit und Frieden.
Mit ihrem anmaßenden Statement zeigen Belgien, Estland, Frankreich, Irland, Norwegen und insbesondere Deutschland, daß sie in Zeiten, in denen immer mehr Staaten ihre Beziehungen zum jüdischen Staat normalisieren und so für Entspannung in der Region sorgen, daß sie nicht an deren Seite stehen. Ihre Bekenntnisse zu Israel sind in der Tat so entlarvend für sie wie wertlos für den jüdischen Staat.