Schlagwort: Extremismus

Ausrede

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat sich gegen gesetzliche Maßnahmen gegen die BDS-Bewegung ausgesprochen. Bei einem Besuch beim israelischen Präsidenten Reuven Rivlin erklärte der CDU-Politiker, BDS-Aktivitäten müßten »politisch« bekämpft werden. Ein Verbot der antisemitischen Bewegung hätte wegen hoher verfassungsrechtlicher Hürden keine Aussicht auf Erfolg.

Die BDS-Bewegung versucht, mit Boykotten gegen Israel vorzugehen und Sanktionen gegen den jüdischen Staat zu erreichen. Anhänger der antisemitischen Bewegung bedrohen regelmäßig Künstler und Wissenschaftler, die in Israel auftreten, lehren oder forschen wollen, auch mit Gewalt. Sie veranstalten Kampagnen gegen Geschäfte, die Waren aus israelischer Produktion anbieten wollen.

Auch israelische Künstler und Wissenschaftler geraten, selbst wenn sie sich nicht eben wohlwollend über die Politik der Regierung in Jerusalem äußern, ins Visier der BDS-Extremisten. Repräsentanten der seit 2005 weltweit aktiven Bewegung verleumden und dämonisieren Israel, sie beleidigen, verfolgen und bedrohen Juden und Menschen, die mit ihrem Haß nichts zu tun haben wollen.

Daß Wolfgang Schäuble als Repräsentant einer Regierungspartei, aber auch des deutschen Parlaments eine Bekämpfung der BDS-Bewegung durch Gesetze ablehnt, ist ein Armutszeugnis. Das Grundgesetz schützt nämlich keineswegs die Methoden, mit der sie vorgeht. Die »politische« Auseinandersetzung mit ihr zu suchen, das heißt, sie als politische Kraft anzuerkennen und aufzuwerten.

Daß durch die BDS-Bewegung ausgelebter Judenhaß in Deutschland unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen soll, scheint kaum glaubwürdig. Mit der Behauptung will Wolfgang Schäuble den Unwillen deutscher Parlamentarier camouflieren, die zwar nicht verlegen sind um Lippenbekenntnisse gegen Antisemitismus, ernsthafte Taten aber nicht wagen. BDS-Anhänger sind eben auch Wähler.

Sicherer Hafen

Auch in der Deutschen Hauptstadt Berlin konnten sich am Sonnabend zahlreiche Anhänger des Regimes in Teheran zusammenrotten, ihren Haß auf Israel und das Judentum kundzutun. Nach Medienangaben verlief der Aufmarsch »weitgehend friedlich« oder »friedlich«, was freilich die Frage aufwirft, was am Antisemitismus eigentlich »friedlich« ist. Denn um einen von Antisemitismus geprägten Aufmarsch handelte es sich.

Weder die Veranstalter, von denen man derlei allerdings auch nicht erwarten konnte, noch Sicherheitskräfte, die die »Demonstration« begleiteten, störten sich offenbar an der von den Teilnehmern massiv verbreiteten Hetze, die – einer Auflage folgend – in deutscher Sprache vorgetragen wurde, sofern Worte überhaupt notwendig waren. So wurde etwa ein Plakat gezeigt, das die Vereinigten Staaten als Marionette Zions darstellte.

Und natürlich fehlten auch Gleichsetzungen Israels mit dem Nationalsozialismus nicht: Mindestens eine Teilnehmerin, die es damit bis ins Fernsehen schaffte, forderte mit einem Schildchen, »hört auf den Palästinensern das anzutun, was euch angetan wurde! [sic!]« – Holocaustleugnung light. Fast schon Folklore waren daneben die allfälligen Aufrufe zum Boykott Israels, die die extremistische BDS-Bewegung unterstützten.

Antisemitismus, versichern deutsche Regierung und Politiker gern in ihren Sonntagsreden, habe keinen Platz in Deutschland. Und doch führte der Al-Quds-Aufmarsch auch 2018 vor, daß der Haß auf Juden mindestens geduldet wird. Zwar wurde versucht, die erwartbare Hetze durch Auflagen zu »entschärfen«, die Deutschpflicht machte aber erst recht deutlich, was sich am Sonnabend versammelte, um durch Berlin zu ziehen.

An Warnungen hatte es dabei nicht gemangelt. Zuletzt hatte beispielsweise das Simon Wiesenthal Center den Regierenden Bürgermeister Berlins aufgefordert, den Aufmarsch zu untersagen. Doch wie schon in den Vorjahren versagte die Politik dabei, ihren Versprechen Taten folgen zu lassen. Und so ging denn auch von Berlin das Signal aus, daß Antisemitismus Platz hat in Deutschland. Er muß nur »weitgehend friedlich« bleiben.

Liberale Emanzipation

In der vergangenen Woche verhandelte der Deutschen Bundestag einen von der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) eingebrachten Antrag, mit dem die rechtsextreme Partei für ein »Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum« einsetzte. Für die Fraktion der FDP äußerte sich die Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, die ihren bemerkenswerten Vortrag mit einem Zitat begann:

»Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Frauen sind dazu da, ihre Pflichten im Haus zu erfüllen. Nur in dringenden Notfällen dürfen sie das Haus verlassen. Dann aber müssen sie verschleiert sein.

So zitiert Friedensnobelpreisträgerin Malala in ihrem Buch aus einer der Radiopredigten des pakistanischen Talibanchefs.«

Doch wer nach einer solchen Einleitung ein Plädoyer für die Würde des Menschen, Gleichberechtigung und gegen Geschlechterapartheid erwartete, eine etwa am Grundgesetz orientierte Zurückweisung pakistanischer Taliban ebenso wie der AfD, der sah sich getäuscht. Die liberale Politikerin erklärte vielmehr, weshalb die Worte des Heiligen Kriegers in Deutschland geachtet werden sollten.

Es sei doch »offenkundig, was passieren würde«, wandte sich Katrin Helling-Plahr an die Antragsteller, »wenn Ihr Antrag Erfolg hätte: Frauen, die bisher [..] gezwungen werden, das Haus nur vollverschleiert zu verlassen, dürften das Haus künftig gar nicht mehr verlassen.« Und damit würden ihnen »das letzte bisschen Freiheit und das letzte bisschen Teilhabe an unserer Gesellschaft« geraubt.

Nun wäre es gewiß unangemessen, der AfD überbordende Menschenfreundlichkeit zu unterstellen. Ihr jedoch zu widersprechen, indem man für nichts anderes plädiert als für eine Unterwerfung des Rechtsstaats unter die Willkür von Taliban oder anderer religiöser Fanatiker, ist lächerlich. Wer argumentiert, Taliban hätten schon jetzt mehr zu sagen als das Grundgesetz, bestätigt die Extremisten.