Schlagwort: ICC

Selbstdemontage

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat sich am Freitag in einem vom PLO-Regime angestrengten Verfahren gegen Israel für grundsätzlich zuständig erklärt. Mit der Entscheidung kann Chefanklägerin Fatou Bensouda nun zwar wegen angeblicher Kriegsverbrechen in Gaza und den umstrittenen Gebieten ermitteln, seiner Glaubwürdigkeit aber hat der ICC damit schweren Schaden zugefügt.

Denn in der Tat hat sich der ICC mit seiner Entscheidung zu einem Erfüllungsgehilfen des »palästinensischen« Lawfare gegen den jüdischen Staat gemacht, des nicht zuletzt unter Mißbrauch juristischer Mittel geführten Kriegs Ramallahs gegen Israel. Um sich für zuständig erklären zu können, mußten die Richter in Den Haag, die doch eigentlich Recht sprechen sollen, es selbst ganz gehörig beugen.

Der ICC kann nämlich allein von Staaten angerufen werden, »Palästina« allerdings fehlt dieser Status, wie selbst die deutsche Regierung in einer an das Gericht adressierten Stellungnahme feststellte, eine Bewertung, die von zahlreichen weiteren Staaten, darunter viele europäische, aber auch die Vereinigten Staaten, geteilt wird. Indem der ICC »Palästina« als »Staat« behandelt, macht er sich lächerlich.

Israel, das 1949 als 59. Mitglied den Vereinten Nationen beitrat, hat das Römische Statut, die vertragliche Grundlage für den ICC, nie unterzeichnet – eine nur allzu berechtigte Entscheidung, wie sich spätestens jetzt zeigt, da sich der Internationale Strafgerichtshof bereitwillig von der tief in terroristische und andere kriminelle Aktivitäten verstrickten »Palästinenserführung« instrumentalisieren läßt.

Die jüdische Demokratie ist ein Rechtsstaat, dessen Justiz unerschrocken selbst gegen aktive Amtsträger ermittelt. Sollten die israelischen Streitkräfte in ihrem Kampf gegen »palästinensischen« Terrorismus Fehler begangen haben, werden diese gegebenenfalls von der Justiz geahndet und Verantwortliche in rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt. »Palästina« ehrt Terroristen mit »Märtyrerrenten«.

Mit ihrem Beschluß, der zudem einschlägig befangenen Fatou Bensouda die Eröffnung offizieller Ermittlungen gegen Israel zu ermöglichen, haben die Richter der zuständigen Kammer des ICC ihre Institution zu einer Farce gemacht, das ohnehin nicht eben starke Internationale Recht weiter geschwächt. Sie sind willentliche Komplizen seines schamlosen Mißbrauchs gegen einen demokratischen Rechtsstaat.

Verfahren

Geriet der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag zuletzt wegen der Entscheidung seiner Chefanklägerin Fatou Bensouda in die Kritik, auf bloßen Zuruf des PLO-Regimes Ermittlungen gegen Israel einzuleiten, die zu einem Urteil gegen Jerusalem wegen angeblicher Kriegsverbrechen führen sollen, bereitet jetzt eine Nachfrage des Gerichtshofs der »Palästinenserführung« Kopfzerbrechen.

Während viele Regierungen, darunter die in Berlin, eine Zuständigkeit des ICC für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt bestreiten, weil »Palästina« kein Staat ist und daher kein ICC-Verfahren anstrengen könne, hatte Fatou Bensouda diese Stellungnahmen ignoriert und als »Hetze« denunziert. Es schien also gut zu laufen im Lawfare Ramallahs. Bis »Präsident« Abu Mazen alle Verträge mit Israel kündigte.

Denn nun hat der Internationale Gerichtshof in Ramallah nachgefragt, ob aus Sicht der »Palästinenserführung« die Verträge von Oslo noch gültig seien oder nicht. Ramallah soll bis zum 10. Juni antworten, darauf Jerusalem dazu Stellung nehmen. In Bedrängnis bringt diese Frage aber vor allem die Clique um »Palästinenserpräsident« Abu Mazen, denn sie bringt sich mit jeder Antwort in weitere Schwierigkeiten.

Bestätigt Ramallah den verbal verkündeten Ausstieg aus Oslo, fehlt damit die rechtliche Grundlage für eine Anerkennung der PLO als »einziger legitimer Repräsentantin palästinensischer Interessen«. Gilt Oslo aus Sicht der PLO nicht mehr, kann sie vor dem ICC nicht einmal mehr einen Vertretungsanspruch für die »Palästinenser« behaupten, aus dem Fatou Bensouda ihre weitere Zuständigkeit ableiten könnte.

Sollten nach Ansicht Ramallahs dagegen die Verträge von Oslo noch gelten, müßte es damit nicht bloß eingestehen, daß der großspurig verkündete Ausstieg aus allen Vereinbarungen mit Israel eine blamable Finte sein sollte. Da es etwa die Sicherheitspartnerschaft mit Israel tatsächlich eingestellt hat, müßte Ramallah zugleich den gezielten Verstoß gegen geltendes Recht eingestehen, etwas, das es Jerusalem unterstellt.

Wie immer das PLO-Regime dem ICC auch antworten wird, es wird sich dabei auf die eine oder andere Weise bloßstellen, der Lächerlichkeit preisgeben. Wie die Tageszeitung Haaretz andeutet, soll es zu argumentieren erwägen, seine Vorwürfe müßten unabhängig von Oslo betrachtet werden. Ließe der ICC sich darauf ein, auf eine selektive (Nicht-)Anwendung von Regeln, machte freilich auch er sich zum Gespött.

Nachhilfe

Mehrere europäische Staaten haben dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICC) als sogenannte amici curiae die Übersendung von Gutachten angekündigt, mit denen sie Israels rechtliche Postion in einem von der »Palästinenserführung« angestrengten Verfahren stützen. Preschte die Tschechische Republik vor, folgten ihr bis Freitag auch die ungarische und die deutsche Regierung.

Im vergangenen Dezember hatte Fatou Bensouda, die Chefanklägerin des ICC, ein Ermittlungsverfahren gegen Israel eingeleitet, an dessen Ende Jerusalem verurteilt werden soll. Für die aus Gambia stammende Juristin, die sich eifrig von der »palästinensischen Zivilgesellschaft« hat beraten lassen, gleicht jüdisches Leben in den umstrittenen Gebieten beklagenswerten »Kriegsverbrechen«.

Fatou Bensouda verhalf allein schon durch die Aufnahme von Ermittlungen der »Palästinenserführung« in ihrem Lawfare gegen Israel zu einem Erfolg, trotzdem umstritten ist, ob der ICC zuständig ist für den Konflikt zwischen »Palästinensern« und Israel. Jerusalem hat das Pariser Statut nicht unterzeichnet, mit dem er gegründet wurde, »Palästina« kann ihm als Fantasiegebilde nicht beitreten.

Mit ihren völkerrechtlichen Stellungnahmen stützen nun Prag, Budapest und Berlin diese Argumentation. Auch sie betonen, daß »Palästina« kein Staat und daher der Internationale Strafgerichtshof schlicht gar nicht zuständig sei für die Vorwürfe aus Ramallah. Auch wenn insbesondere Berlin mit dieser Positionierung überrascht, ist sie doch folgerichtig und daher eigentlich nur selbstverständlich.

Deutschland strebt – und teilt damit den Standpunkt der meisten Staaten der Welt – eine Zwei-Staaten-Lösung im Konflikt zwischen »Palästinensern« und Israel an. Ein »palästinensischer« Staat soll dabei am Ende erfolgreicher Verhandlungen zwischen PLO und Jerusalem stehen. »Palästina« bereits zuvor Rechte zuzugestehen, die nur anerkannten Staaten vorbehalten sind, wäre daher widersinnig.

Die »Palästinenserführung« in Ramallah, die sich eben bloß anmaßt, einen Staat »Palästina« zu repräsentieren, sollte die Stellungnahmen der Europäer deshalb auch nicht zurückweisen, wie sie das freilich dennoch tut, sondern als Ansporn verstehen, sich ernsthaften Gesprächen mit Jerusalem nicht länger verweigern. Nur so kann, wenn überhaupt, »Palästina« Realität und ICC-Mitglied werden.

Anmaßende Anklägerin

Vor wenigen Tagen hat Fatou Bensouda, die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, mit ihrer Erklärung jüdischen Lebens in den umstrittenen Gebieten zum »Kriegsverbrechen« ein Untersuchungsverfahren eröffnet. Mit ihrer Anklage macht die Juristin den ICC zu einer Bühne für Bemühungen des PLO-Regimes, Israel auf internationaler Ebene zu delegitimieren.

Während es ernsthafte Zweifel an der Zuständigkeit des ICC für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt gibt – Israel hat das Pariser Statut nicht unterzeichnet, »Palästina« ist kein Staat und daher ebenfalls keine Vertragspartei -, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob die aus Gambia stammende Anklägerin überhaupt geeignet wäre, glaubwürdig ein solches Verfahren durchführen zu können.

Zu ihrem Lebenslauf nämlich gehören auch Stationen im Dienste eines blutigen Regimes, die an ihrer Eignung als Chefanklägerin, als moralische Instanz überhaupt, Zweifel wecken. 1994 putschte sich in dem afrikanischen Kleinstaat Gambia Yahya Jammeh an die Macht und etablierte als »Präsident« ein blutiges islamisches Regime, das erst endete, als er sich im Januar 2017 ins Exil absetzte.

Bei der Machtübernahme Yahya Jammehs war Fatou Bensouda als stellvertretende Direktorin für öffentliche Anklagen beim Generalstaatsanwalt Gambias tätig. 1996 wurde sie zur Generalanwältin und Sekretärin für Rechtsangelegenheiten befördert, zwei Jahre später zur Generalstaatsanwältin und Justizministerin, Karrieresprünge, für die sie sich als Rechtsberaterin Yahya Jammehs empfahl.

Bis sie 2000 aus dem Staatsdienst ausschied, war Fatou Bensouda damit Teil und Nutznießerin eines Regimes, das jeden Anschein politischer Opposition unerbittlich verfolgte, mit bestialischer Folter und Mordschwadronen ein Klima der Angst erzeugte, das das ganze Land lähmte, während Tyrann Yahya Jammeh sich und seinen Getreuen ein Leben in verschwenderischem Luxus gönnte.

Selbst wenn Fatou Bensoudas Schuld verglichen mit jener Yahya Jammehs vernachlässigbar schwer wiegen sollte, war sie doch eine Stütze seines Regimes. Beschuldigt sie Juden, die etwa in Hebron leben wollen, einer dem Judentum nicht erst seit 1948 oder 1967 heiligen Stadt, »Kriegsverbrecher« zu sein, übertreibt sie nicht »nur«. Ihr fehlt jede moralische Autorität, sich über Israel zu erheben.

Rechtsterror

Nach intensiven Konsultationen mit zahlreichen »NGO«, die sich als Vertreterinnen einer »palästinensischen Zivilgesellschaft« verstehen, hat am vergangenen Freitag Fatou Bensouda, die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, erklärt, sie sei davon überzeugt, daß Israel in den umstrittenen Gebieten und Ost-Jerusalem Kriegsverbrechen begangen habe und begehe.

Nachdem die »Palästinenserführung« in Ramallah 2014 erklärt hatte, dem Statut von Rom beitreten zu wollen, wurde – obgleich die Mitgliedschaft Staaten vorbehalten ist – »Palästina« Anfang 2015 tatsächlich aufgenommen und erhob wenig später offiziell die lange vorbereitete Klage, nach der etwa »Siedlungen«, von Juden bewohnte Orte in den umstrittenen Gebieten, »Kriegsverbrechen« seien.

Daß sich Fatou Bensouda jetzt dieser Sicht angeschlossen hat, ist wahrscheinlich der größte Skandal in dieser an Skandalen nicht eben armen Angelegenheit. Ist noch nicht einmal klar, ob die Illusion »Palästina« überhaupt rechtmäßig Klage erheben darf oder ob der ICC für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt zuständig ist, steht Israel seit Freitag einmal mehr international am Pranger.

Und der Vorwurf lautet nun nicht mehr »nur«, die »Siedlungen« seien »illegal«. Nein, sie sollen sogar »Kriegsverbrechen« sein. Und wenn die Chefanklägerin des ICC dies behauptet, dann hat eine solche Anschuldigung, obgleich sie doch bloß genau das ist, leider Gewicht, ist sie Munition für alle Feinde Israels, ganz unabhängig davon, ob es ein Verfahren gibt und wie es gegebenenfalls endet.

Mit ihrer Behauptung macht Fatou Bensouda sich und den Internationalen Gerichtshof zu Handlangern »palästinensischer« Terroristen, die ihren Krieg gegen Israel und das Judentum auch unter Mißbrauch internationaler Institutionen führen, nachdem das herbeibomben eines judenreinen »Palästina« nicht funktionierte. Daß Wohnungen jetzt als »Kriegsverbrechen« gelten, ist ein Sieg für sie.