Schlagwort: Badil

Ausnahme

Die Europäische Union hat einer Organisation der »palästinensischen Zivilgesellschaft« beantragte finanzielle Unterstützung verweigert, erstmals, wie es heißt. Wie die »NGO« Badil auf ihrer Website mitteilt, wurde sie am Freitag informiert, daß dort ein Antrag über einen Zuschuß von 1,7 Millionen Euro als »nichtig« betrachtet werde, da sie sich weigere, sich von terroristischen Aktivitäten zu distanzieren.

Damit spitzt sich der Streit zwischen der EU und der »palästinensischen Zivilgesellschaft« um eine Klausel in Antragsformularen für europäische Fördermittel weiter zu. Die Klausel, die bisher allein von den »Palästinensern« kritisiert und abgelehnt wird, verlangt von Zuwendungsempfängern sicherzustellen, daß keine Personen oder Organisationen von den Zuschüssen profitieren, die von der EU geächtet sind.

Damit wäre also im Rahmen eines von der EU geförderten Projekts beispielsweise eine Zusammenarbeit mit der islamistischen Hamas untersagt oder dem Islamic Jihad. Ebenso dürften Einzelpersonen, die von der EU mit Sanktionen belegt sind, nicht an von ihr geförderten Maßnahmen teilnehmen. Doch was selbstverständlich sein sollte, wird von den »Palästinensern« als inakzeptabler Angriff abgelehnt.

Badil lehnte es ab, mittels einer Unterschrift zuzusichern, im Rahmen von der Europäischen Union unterstützter Projekte nicht mit Terrororganisationen oder einzelnen bekannten Terroristen zusammenzuarbeiten. Damit blieb der Antrag der »Nichtregierungsorganisation« auf Unterstützung unvollständig, so daß Brüssel auch gar nicht anders konnte, als davon auszugehen, er sei nicht gestellt worden.

Die Empörung der »palästinensischen Zivilgesellschaft« darüber ist gleichwohl nicht völlig unberechtigt. Denn erst im Frühjahr hatte der deutsche Diplomat Sven Kühn von Burgsdorff, der Europa in Ramallah repräsentiert, den »NGO« dort schriftlich versichert, für sie gelte die beanstandete Forderung nicht. Deshalb ist leider auch davon auszugehen, daß im aktuellen Fall die Ausnahme die Regel bestätigt.