Es ist wohl die Untertreibung der Woche: »Einer UN-Behörde zufolge«, teasert die Wochenzeitung Die Zeit auf ihrer Website, »verstößt der Iran gegen eine Auflage des Atomabkommens«. Nein, der jüngste Verstoß Teherans gegen Bestimmungen des Joint Comprehensive Plan of Action ist gewiß nicht der erste, nicht der einzige und nicht »nur« einer, sondern einer von vielen gegen viele Auflagen.
Gleichwohl bleibt festzuhalten, daß das Mullah-Regime nun, offiziell bestätigt durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA), die »Urananreicherung mit einem neuen Modell einer fortgeschrittenen Zentrifuge begonnen« hat. Danach hat die Teheran »mit der Beladung von 174 IR-4-Zentrifugen begonnen«, die erst jüngst in der unterirdischen Atomanlage von Natanz installiert worden waren.
Verstieß bereits deren Installation gegen »eine« Auflage des JCPOA, stellt ihre »Beladung« bereits einen nächsten Verstoß gegen das 2015 vorgestellte Atomabkommen dar. Davor hat das islamistische Regime bereits Uran höher angereichert und mehr angereichertes Uran angehäuft als gestattet. Und auch damit sind längst noch nicht alle der offenen Verstöße Teherans gegen den JCPOA aufgezählt.
Dazu zählen etwa auch Einschränkungen der Arbeit Inspekteure der IAEA, deren Behörde mit der Überwachung der Umsetzung des JCPOA beauftragt ist, nicht allerdings aber damit, die Regelungen des Abkommens auch durchzusetzen. Das war, ist und bleibt Aufgabe der Vertragspartner Teherans, darunter Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich, die es damit aber nicht eilig haben.