Nach eigenem Bekunden kommt Annalena Baerbock, die geschäftsruinierende deutsche Außenministerin »vom Völkerrecht«. Das muß nicht viel heißen. Es gab auch Zeiten, da wurden ihr »Sachverstand, Leidenschaft« und sogar ein »klare[s] Wertefundament« nachgesagt, um einen »Spiegel-Bestseller« anzupreisen, dessen Autorin zu sein sie behauptete. Nun also glaubt Annalena Baerbock, Anlaß zu haben, um das Völkerrecht zu fürchten.
Gemeinsam mit ihren Amtskollegen Jean-Noël Barrot und David Lammy firmiert sie als »E3« und hat mit ihnen eine Erklärung »zum humanitären Zugang zu Gaza« veröffentlicht. Mit ihr wollen ihre Verfasser »unsere tiefe Besorgnis über die Ankündigung der israelischen Regierung vom 2. März zum Ausdruck« bringen, »den Zugang für alle Güter und Lieferungen nach Gaza zu stoppen«. Und natürlich haben die »E3« auch eine Forderung parat:
»Wir rufen die Regierung Israels auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und die uneingeschränkte, rasche, sichere und ungehinderte Bereitstellung humanitärer Hilfe für die Bevölkerung in Gaza zu gewährleisten.«
Denn »ein Stopp der Lieferung von Gütern und Versorgungsmaterial nach Gaza, so wie von der Regierung Israels angekündigt, würde«, meinen die »E3«, »die Gefahr der Verletzung des humanitären Völkerrechts bergen«. Die »E3« verzichten auf nähere Angaben, von welchem »humanitären Völkerrecht« sie fabulieren, sehr wahrscheinlich meinen sie aber doch das »Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten«.
Dort gibt es tatsächlich einen Artikel 23, der den Vertragsparteien auferlegt, »allen Sendungen von Medikamenten und Sanitätsmaterial freien Durchlass [zu] gewähren« sowie »auch allen Sendungen von unentbehrlichen Lebensmitteln, von Kleidern und von Stärkungsmitteln, die Kindern unter fünfzehn Jahren, schwangeren Frauen und Wöchnerinnen vorbehalten sind«. Und sogar an »für den Gottesdienst notwendige Gegenstände« wurde gedacht.
Doch gilt dies unter allen Umständen? Nein. Diese Pflicht ist ausdrücklich lediglich dann zu beachten, wenn es »keinen triftigen Grund zur Befürchtung« gibt, »die Sendungen könnten ihrer Bestimmung entfremdet werden«, »die Kontrolle könnte nicht wirksam sein« oder »der Feind könnte daraus einen offensichtlichen Vorteil für seine militärischen Anstrengungen und seine Wirtschaft ziehen«. Und es gibt einige »triftige Gründe zur Befürchtung«.
Sie wurden am 7. Oktober 2023 von den islamistischen Babyschlächtern an den Orten ihres antisemitischen Massakers hinterlassen, sie wurden von den israelischen Streitkräften im Rahmen ihres Kampfes zur Zerschlagung der Hamas in Gaza sichergestellt. Selbst die Vereinten Nationen liefern welche mit ihrer gleichwohl infamen Verleumdung, »Israel blockiert Hilfslieferungen nach Gaza und läßt Lebensmittelpreise in die Höhe schnellen«.
Damit aber entfällt jeder Grund für die großspurig so bezeichnete »Gemeinsame Erklärung im Namen der Außenministerin Deutschlands und der Außenminister Frankreichs und des Vereinigten Königreichs«. Sie unterstellt Jerusalem, es wolle Völkerrecht verletzen, ein Völkerrecht, von dem die »E3« entweder keine Ahnung haben oder das sie so skrupel- wie schamlos verbiegen, damit es zu ihrer antiisraelischen Voreingenommenheit paßt.