Schlagwort: Fatou Bensouda

Bigottes Geheul

Jean Asselborn, der Außenminister der europäischen Steueroase Luxemburg, »bedauert« via Twitter die Entscheidung der Regierung in Jerusalem, Riyad al-Maliki, dem »Außenminister« des PLO-Regimes in Ramallah, seine Reise-Privilegien zu entziehen. Nach »palästinensischen« Angaben »rächt« sich Israel damit an dem »Minister« für einen Besuch beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Der ICC hatte sich kürzlich in kreativer Auslegung seines Mandats als für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt zuständig erklärt und die Aufnahme von Ermittlungen wegen Israel unterstellter »Kriegsverbrechen« im Rahmen der Operation »Protective Edge« angekündigt. Die Entscheidung des ICC war auf Kritik zahlreicher seiner europäischen Mitglieder gestoßen, aber auch der US-Regierung.

Ihrer Ansicht nach überschreitet der Internationale Strafgerichtshof mit dem Verfahren seine Kompetenzen. »Palästina« ist danach als Fantasiestaat gar nicht berechtigt, den ICC anzurufen. Israel hingegen ist nicht Mitglied des Strafgerichtshofs, verfügt als Rechtsstaat jedoch über eine Justiz, die bereits mehrfach mögliche Verfehlungen israelischer Streitkräfte untersucht und gegebenenfalls geahndet hat.

Mit Ermittlungen und womöglich Anklagen gegen israelische Politiker und militärische Entscheidungsträger macht sich der Internationale Strafgerichtshof zum Handlanger des tief in terroristische Aktivitäten verstrickten Regimes in Ramallah, für das Riyad al-Maliki spricht, und beschädigt mit seiner aktiven Beteiligung an diesem Mißbrauch des Völkerrechts dessen und seine eigene Reputation.

Daß die Regierung in Jerusalem diese Farce, die sich gegen Israel richtet, wie der Applaus der Hamas und nicht zuletzt die entlarvende Wahl des in den Ermittlungen betrachteten Zeitraums belegen, nicht auch noch unterstützen will, ist so vernünftig wie nachvollziehbar. Skandalös dagegen ist ein europäischer Außenminister, der sich uneingeschränkt mit dem Lawfare der terroristischen PLO solidarisiert.

Unrecht

In der vergangenen Woche hat der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag verkündet, offiziell wegen möglicher Kriegsverbrechen u.a. während der Auseinandersetzungen 2014 in Gaza gegen Israel und »bewaffnete Gruppen« zu ermitteln, nachdem erst wenige Wochen zuvor ein Richtergremium entschieden hatte, der ICC sei auch für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt zuständig.

Mit dieser Entscheidung, die freilich selbst innerhalb des ICC alles andere ist als unumstritten, verwarfen die verantwortlichen Richter die eindrücklichen Stellungnahmen zahlreicher Unterstützer des Strafgerichtshofs, nach denen er mit diesem Verfahren seine Kompetenzen überschreitet. »Palästina«, in dessen Auftrag der ICC nun aktiv wird, ist kein Staat und kann den ICC daher gar nicht anrufen.

Israel hingegen ist zwar ein anerkannter Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen, hat aber das Römische Statut nie ratifiziert, die völkerrechtliches Basis für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs. Mit der gewiß nicht ganz zufällig von »palästinensischen« Terrororganisationen gefeierten Entscheidung zur Aufnahme von Ermittlungen gegen Israel verspielt das Gericht seine Reputation.

Selbst wenn die umstrittene ICC-Chefanklägerin Fatou Bensouda – sie hatte sich beispielsweise von einschlägig verrufenen »NGO« beraten lassen – erklärt, »unabhängig, unparteiisch und objektiv« ermitteln zu wollen, stellt die Entscheidung zur Aufnahme von Ermittlungen eine Vorverurteilung Israels dar, wird es durch sie doch mit terroristischen Organisationen wie der Hamas auf eine Stufe gestellt.

Dabei verfügt Israel als einzige stabile Demokratie in der Region über eine Justiz, die für ihre Unerschrockenheit auch und gerade gegenüber hochrangigen Repräsentanten des Staates weit über die Landesgrenzen hinaus anerkannt ist. Sollte es während der Verteidigung Israels gegen »palästinensische« Angriffe zu Fehlverhalten gekommen sein, ist dessen Ahndung Aufgabe der israelischen Justiz.

Der Internationale Strafgerichtshof und seine amtierende Chefanklägerin haben sich spätestens mit der Aufnahme von Ermittlungen gegen den jüdischen Staat von dessen erklärten Feinden zu deren Komplizen machen lassen. Wo die IDF ihrem Terror Grenzen setzt, delegitimiert und dämonisiert der Internationale Strafgerichtshof an der Seite von Terroristen Israel und bringt damit das Recht in Verruf.

Warten auf Berlin

Während Terroristen von der Hamas bis hin zur PFLP, vom Islamic Jihad bis zur Fatah den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) feiern, hat nach der israelischen und der neuen amerikanischen Regierung auch Australien seine ablehnende Haltung zu dessen Entscheidung geäußert, Chefanklägerin Fatou Bensouda Ermittlungen gegen Israel wegen angeblicher Kriegsverbrechen zu ermöglichen.

In ihrer Stellungnahme betont Außenministerin Marise Payne, sie sei »zutiefst besorgt« ob des Entscheids des ICC. Es gebe, so die Ministerin, keinen anerkannten »Staat Palästina«, der dem Römische Statut beitreten könne, auf dessen Basis der Internationale Strafgerichtshof arbeitet. Dem ICC fehle daher die Legitimation, sich überhaupt mit dem »palästinensisch«-israelischen Konflikt zu befassen.

Wie Washington bekräftigt Canberra damit seine bereits bekannte Position, die im übrigen auch die Regierung in Berlin jedenfalls noch vor einem Jahr teilte. Wie das nach Japan zweitwichtigste Geberland des ICC zu dessen Entscheidung gegenwärtig steht, ist derweil unklar. Denn anders als Washington und Canberra hat sich Berlin bisher nicht zu dem am Freitag veröffentlichten Beschluß geäußert.

Während Außenminister Heiko Maas zwar durchaus einräumt, Israel werde in und durch internationale Gremien »in unangemessener Form angeprangert, einseitig behandelt und ausgegrenzt«, scheint er es nicht besonders eilig damit zu haben, seiner Ankündigung, »Israels legitime Interessen [zu] unterstützen« Taten folgen zu lassen, und sei es auch »nur« eine Distanzierung vom neuen Liebling der Hamas.

Verfahren

Geriet der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag zuletzt wegen der Entscheidung seiner Chefanklägerin Fatou Bensouda in die Kritik, auf bloßen Zuruf des PLO-Regimes Ermittlungen gegen Israel einzuleiten, die zu einem Urteil gegen Jerusalem wegen angeblicher Kriegsverbrechen führen sollen, bereitet jetzt eine Nachfrage des Gerichtshofs der »Palästinenserführung« Kopfzerbrechen.

Während viele Regierungen, darunter die in Berlin, eine Zuständigkeit des ICC für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt bestreiten, weil »Palästina« kein Staat ist und daher kein ICC-Verfahren anstrengen könne, hatte Fatou Bensouda diese Stellungnahmen ignoriert und als »Hetze« denunziert. Es schien also gut zu laufen im Lawfare Ramallahs. Bis »Präsident« Abu Mazen alle Verträge mit Israel kündigte.

Denn nun hat der Internationale Gerichtshof in Ramallah nachgefragt, ob aus Sicht der »Palästinenserführung« die Verträge von Oslo noch gültig seien oder nicht. Ramallah soll bis zum 10. Juni antworten, darauf Jerusalem dazu Stellung nehmen. In Bedrängnis bringt diese Frage aber vor allem die Clique um »Palästinenserpräsident« Abu Mazen, denn sie bringt sich mit jeder Antwort in weitere Schwierigkeiten.

Bestätigt Ramallah den verbal verkündeten Ausstieg aus Oslo, fehlt damit die rechtliche Grundlage für eine Anerkennung der PLO als »einziger legitimer Repräsentantin palästinensischer Interessen«. Gilt Oslo aus Sicht der PLO nicht mehr, kann sie vor dem ICC nicht einmal mehr einen Vertretungsanspruch für die »Palästinenser« behaupten, aus dem Fatou Bensouda ihre weitere Zuständigkeit ableiten könnte.

Sollten nach Ansicht Ramallahs dagegen die Verträge von Oslo noch gelten, müßte es damit nicht bloß eingestehen, daß der großspurig verkündete Ausstieg aus allen Vereinbarungen mit Israel eine blamable Finte sein sollte. Da es etwa die Sicherheitspartnerschaft mit Israel tatsächlich eingestellt hat, müßte Ramallah zugleich den gezielten Verstoß gegen geltendes Recht eingestehen, etwas, das es Jerusalem unterstellt.

Wie immer das PLO-Regime dem ICC auch antworten wird, es wird sich dabei auf die eine oder andere Weise bloßstellen, der Lächerlichkeit preisgeben. Wie die Tageszeitung Haaretz andeutet, soll es zu argumentieren erwägen, seine Vorwürfe müßten unabhängig von Oslo betrachtet werden. Ließe der ICC sich darauf ein, auf eine selektive (Nicht-)Anwendung von Regeln, machte freilich auch er sich zum Gespött.

Anmaßende Anklägerin

Vor wenigen Tagen hat Fatou Bensouda, die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, mit ihrer Erklärung jüdischen Lebens in den umstrittenen Gebieten zum »Kriegsverbrechen« ein Untersuchungsverfahren eröffnet. Mit ihrer Anklage macht die Juristin den ICC zu einer Bühne für Bemühungen des PLO-Regimes, Israel auf internationaler Ebene zu delegitimieren.

Während es ernsthafte Zweifel an der Zuständigkeit des ICC für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt gibt – Israel hat das Pariser Statut nicht unterzeichnet, »Palästina« ist kein Staat und daher ebenfalls keine Vertragspartei -, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob die aus Gambia stammende Anklägerin überhaupt geeignet wäre, glaubwürdig ein solches Verfahren durchführen zu können.

Zu ihrem Lebenslauf nämlich gehören auch Stationen im Dienste eines blutigen Regimes, die an ihrer Eignung als Chefanklägerin, als moralische Instanz überhaupt, Zweifel wecken. 1994 putschte sich in dem afrikanischen Kleinstaat Gambia Yahya Jammeh an die Macht und etablierte als »Präsident« ein blutiges islamisches Regime, das erst endete, als er sich im Januar 2017 ins Exil absetzte.

Bei der Machtübernahme Yahya Jammehs war Fatou Bensouda als stellvertretende Direktorin für öffentliche Anklagen beim Generalstaatsanwalt Gambias tätig. 1996 wurde sie zur Generalanwältin und Sekretärin für Rechtsangelegenheiten befördert, zwei Jahre später zur Generalstaatsanwältin und Justizministerin, Karrieresprünge, für die sie sich als Rechtsberaterin Yahya Jammehs empfahl.

Bis sie 2000 aus dem Staatsdienst ausschied, war Fatou Bensouda damit Teil und Nutznießerin eines Regimes, das jeden Anschein politischer Opposition unerbittlich verfolgte, mit bestialischer Folter und Mordschwadronen ein Klima der Angst erzeugte, das das ganze Land lähmte, während Tyrann Yahya Jammeh sich und seinen Getreuen ein Leben in verschwenderischem Luxus gönnte.

Selbst wenn Fatou Bensoudas Schuld verglichen mit jener Yahya Jammehs vernachlässigbar schwer wiegen sollte, war sie doch eine Stütze seines Regimes. Beschuldigt sie Juden, die etwa in Hebron leben wollen, einer dem Judentum nicht erst seit 1948 oder 1967 heiligen Stadt, »Kriegsverbrecher« zu sein, übertreibt sie nicht »nur«. Ihr fehlt jede moralische Autorität, sich über Israel zu erheben.

Rechtsterror

Nach intensiven Konsultationen mit zahlreichen »NGO«, die sich als Vertreterinnen einer »palästinensischen Zivilgesellschaft« verstehen, hat am vergangenen Freitag Fatou Bensouda, die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, erklärt, sie sei davon überzeugt, daß Israel in den umstrittenen Gebieten und Ost-Jerusalem Kriegsverbrechen begangen habe und begehe.

Nachdem die »Palästinenserführung« in Ramallah 2014 erklärt hatte, dem Statut von Rom beitreten zu wollen, wurde – obgleich die Mitgliedschaft Staaten vorbehalten ist – »Palästina« Anfang 2015 tatsächlich aufgenommen und erhob wenig später offiziell die lange vorbereitete Klage, nach der etwa »Siedlungen«, von Juden bewohnte Orte in den umstrittenen Gebieten, »Kriegsverbrechen« seien.

Daß sich Fatou Bensouda jetzt dieser Sicht angeschlossen hat, ist wahrscheinlich der größte Skandal in dieser an Skandalen nicht eben armen Angelegenheit. Ist noch nicht einmal klar, ob die Illusion »Palästina« überhaupt rechtmäßig Klage erheben darf oder ob der ICC für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt zuständig ist, steht Israel seit Freitag einmal mehr international am Pranger.

Und der Vorwurf lautet nun nicht mehr »nur«, die »Siedlungen« seien »illegal«. Nein, sie sollen sogar »Kriegsverbrechen« sein. Und wenn die Chefanklägerin des ICC dies behauptet, dann hat eine solche Anschuldigung, obgleich sie doch bloß genau das ist, leider Gewicht, ist sie Munition für alle Feinde Israels, ganz unabhängig davon, ob es ein Verfahren gibt und wie es gegebenenfalls endet.

Mit ihrer Behauptung macht Fatou Bensouda sich und den Internationalen Gerichtshof zu Handlangern »palästinensischer« Terroristen, die ihren Krieg gegen Israel und das Judentum auch unter Mißbrauch internationaler Institutionen führen, nachdem das herbeibomben eines judenreinen »Palästina« nicht funktionierte. Daß Wohnungen jetzt als »Kriegsverbrechen« gelten, ist ein Sieg für sie.