Schlagwort: Grundrechte

Klammheimliche Komplizen

Es ist ein Armutszeugnis für ganz Europa: Die israelische Regierung muß Flugzeuge in die Niederlande schicken, um Bürger ihres Landes in Sicherheit zu bringen, weil die in Amsterdam nicht mehr ihres Lebens sicher sind. Und nur kurz nach dem Pogrom rotten sich erneut und wiederholt Hamas-Anhänger in der niederländischen Hauptstadt zusammen, um ihre Hatz auf Juden zu feiern und weitere Gewalt gegen sie anzukündigen.

Mancherorts wird die antisemitische Gewalt noch als »Protest« bezeichnet und als »propalästinensisch«, was verharmlosend, rechtfertigend, aber auch rassistisch ist. Andernorts schafft man es derweil, irgendwie zwar noch zu erwähnen, was in der Nacht zum Freitag in Amsterdam geschah, die gewalttätigen Angriffe vom Montag aber schon vernebelnd »jungen Männern« zuzuschreiben und deren Antisemitismus völlig zu beschweigen.

Das darf freilich nicht verwundern, denn in Europa – und insbesondere in Deutschland – ist »Israelkritik« heilig, gilt es als schwerer Angriff auf Grundrechte, wird der Haß auf Juden als das denunziert, was er ist: Antisemitismus. Und müssen dann Menschen um ihre Gesundheit und um ihr Leben bangen oder gehen »nur« Straßenbahnscheiben zu Bruch, sind die, die eben noch um die Demokratie fürchteten, ziemlich laut ziemlich still.

Das Pogrom in Amsterdam und die Gewalt dort in den Tagen danach, Messerangriffe auf jüdische Fußballspieler in Berlin mögen viele Ursachen haben. Begünstigt aber werden sie ganz gewiß durch ein von »Aktivisten« und manchen Parteien in deren Gefolge geschürtes gesellschaftliches Klima, das die leider bitter notwendige Kritik am Antisemitismus zum Schweigen bringen will, als Verletzung von Grundrechten zu kriminalisieren sucht.

Angriff auf die Freiheit

Die Europäische Union plant als Teil einer ganzen Reihe von Reaktionen auf den Einmarsch Moskaus in die Ukraine ein Verbot »russischer Staatsmedien«. Man entwickle, hieß es am Wochenende aus Brüssel, Schritte, die »Medienmaschinerie des Kremls [sic!]« in der EU zum Verstummen zu bringen, die mit ihren »giftige[n] und schädliche[n] Desinformation [..] Streit in der Union zu säen« versuchen sollen.

Das von Ursula von der Leyen, der Präsidentin der Europäischen Kommission, als »beispiellos« gelobte Verbot von Angeboten wie RT oder Sputnik sollte binnen kurzer Zeit wirksam werden. Während die »Medienmaschinerie des Kremls« gegenwärtig noch problemlos in verschiedenen Sprachen erreichbar ist, was man durchaus bedauern kann, müssen solche Verbotsforderungen doch erschrecken.

Die im März 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlichte »Charta der Grundrechte der Europäischen Union« sichert in ihrem Artikel 11 »jede[r] Person« ein »Recht auf freie Meinungsäußerung« zu, das »die Meinungsfreiheit und die Freiheit [..], Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben« ganz ausdrücklich einschließt.

Man mag sich darüber aufregen, daß der Kreml seinen Einmarsch in die Ukraine als deren »Entnazifizierung« rechtfertigt – nicht weniger geschmacklos ist es freilich, den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit Adolf Hitler gleichzusetzen, wie das ein Twitter-Kanal Kiews tut, mündigen Bürgern den Zugang selbst zu solchen Zeugnissen des Wahnsinns vorenthalten zu wollen, zeugt von totalitärem Denken.

Ein behördlich kuratiertes Medienangebot hat mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, wie es die EU-Grundrechtecharta beschreibt, wenig zu tun. Desinformationen und Propaganda sind lästige Plagen, ein von behördlichen Wahrheitshütern gepflegtes Medienangebot wäre die schlimmere Plage und alles andere als frei. Mit ihren Verbotsplänen diskreditiert die EU sich selbst und verrät ihre angeblichen Werte.

Rechtssprechung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag einen Richterspruch veröffentlicht, nach dem ein in der belgischen Region Flandern seit zwei Jahren geltendes Verbot des rituellen Schächtens von Tieren mit europäischem Recht vereinbar ist. Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter auch entsprechende gesetzliche Regelungen, die es bereits in Dänemark und Schweden gibt.

Während das »sportliche« Jagen und Töten von Tieren vom EuGH unbeanstandet blieb, stellt er im Fall des betäubungslosen Schächtens, das von Juden und Muslimen praktiziert wird, vermeintliches Tierwohl über das Recht der freien Religionsausübung. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter die Empfehlung des EU-Generalanwalts Gerard Hogan zurück, die Religionsfreiheit höher zu bewerten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof wird denn auch von Vertretern jüdischer und muslimischer Verbände teils scharf verurteilt. »Es bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Charta garantierte freie Religionsausübung und ist geeignet, jüdisches Leben in Europa massiv zu gefährden«, erklärte etwa Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Begrüßt wurde der Richterspruch dagegen von Tierschützern. Doch auch Rechtsextremisten dürften sich von Luxemburg bestätigt fühlen. In Deutschland beispielsweise errangen im vergangenen Jahr der sächsische und der thüringische Landesverband der AfD mit ihren Forderungen nach einem generellen Verbot des »qualvolle[n] Schächten[s] von Tieren« Erfolge bei den jeweiligen Landtagswahlen.