Schlagwort: Internationaler Strafgerichtshof

Rechtsbeugung

Am 7. Oktober 2023 fiel die Hamas in Israel ein mit der erklärten Absicht, den jüdischen Staat und dessen Bevölkerungsmehrheit auszulöschen. In einem bestialischen Pogrom, dem bösartigsten seit Ende des Zweiten Weltkriegs, vergewaltigten und massakrierten die islamistischen Barbaren und ihre Komplizen mindestens 1.200 Menschen, schlachteten selbst Kleinkinder grausam ab. Über 250 Menschen wurden nach Gaza verschleppt.

Dreizehn Monate später schließt sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag mit einem Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant dem Angriff der Terrororganisation auf die einzige Demokratie im Nahen Osten an, selbst wenn das »Gericht« mit einem Haftbefehl gegen Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri darüber hinwegzutäuschen versucht.

Von einem »Chefankläger« initiiert, gegen den gegenwärtig selbst ermittelt wird, stellen die Haftbefehle gegen zwei demokratisch legitimierte Politiker einen Angriff auf Israel dar, weil sie dessen Rechtssystem und eine Justiz übergehen, die ihre Schlagkräftigkeit bereits mehrfach unter Beweis gestellt hat. Der Internationale Strafgerichtshof soll aber erst dann tätig werden, wenn die nationale Justiz nicht handelt oder handlungsunfähig ist.

Das Gericht untergräbt damit eine ganz wesentliche Säule der israelischen Demokratie, potentiell letztlich eines jeden demokratisch verfaßten Staates auf der Basis konstruierter Vorwürfe, die den menschenverachtenden Charakter der Kriegführung der Hamas – die sich bewußt hinter der »eigenen« Bevölkerung versteckt und sie so in Gefahr bringt – bagatellisiert oder leugnet. Deshalb weist selbst die Opposition in Israel die Haftbefehle zurück.

Nicht zuletzt bestreitet der Internationale Strafgerichtshof mit seinen Haftbefehlen gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant das Recht des jüdischen Staates, sich gegen terroristische Bedrohungen zu verteidigen, liefert es mit ihnen doch all den »Kritikern« Israels Vorwände dafür, Waffenlieferungen an den angegriffenen Staat auszusetzen. Mit seiner anmaßenden Perversion von Recht stärkt das Gericht nur die Hamas und deren Verbündete.

Antisemitische Ablenkung

Unterstützt von offen antisemitischen Gremien der Vereinten Nationen versucht das Regime in Ramallah gegenwärtig, vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICJ) eine Verurteilung der israelischen »Besatzung« als »illegal« zu erreichen. Um Gerechtigkeit oder sogar darum, die Chancen auf eine friedliche Lösung des »palästinensisch«-israelischen Konflikts zu erhöhen, geht es dabei nicht.

Das um keine antisemitische Denunziation verlegene Regime um den Holocaust-Leugner Abu Mazen und dessen Unterstützer erhoffen sich von einem solchen Urteil tatsächlich nur eine Rechtfertigung ihrer Verweigerung von Gesprächen mit Jerusalem und der von ihnen initiierten terroristischen Aktivitäten, ihrer »Befreiungsbewegung«. Dabei sind die Zuständigkeiten in den umstrittenen Gebieten geklärt.

Die Osloer Verträge regeln, wer welche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in den Territorien organisiert, die C-Gebiete etwa stehen unter israelischer Verwaltung, die A-Gebiete hingegen unter »palästinensischer«. Und in der Roadmap ist formuliert, daß dieser Zustand durch die Gründung eines friedlichen und demokratischen Staats »Palästina« als Abschluß von Friedensgesprächen beendet werden soll.

Zugleich fehlt dem Internationalen Strafgerichtshof die Zuständigkeit, überhaupt über Israel zu urteilen. Wie beispielsweise die Vereinigten Staaten hat der jüdische Staat das Römische Statut nicht unterzeichnet, das die Grundlage für die Arbeit des ICJ bildet. »Palästina« kann das Abkommen nicht unterzeichnen und damit den Strafgerichtshof auch nicht anrufen, da es als Staat gegenwärtig nicht existiert.

Selbst wenn der Internationale Strafgerichtshof feststellen würde, daß die israelische »Besatzung« in den umstrittenen Gebieten, die Israel 1967 von der jordanischen Besatzung befreien und unter seine Kontrolle bringen konnte, »illegal« ist, änderte das zudem nichts an der Lage vor Ort. »Palästina«, und darauf hat sich die Weltgemeinschaft festgelegt, kann nicht herbeigeklagt, sondern nur -verhandelt werden.

Unrecht

In der vergangenen Woche hat der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag verkündet, offiziell wegen möglicher Kriegsverbrechen u.a. während der Auseinandersetzungen 2014 in Gaza gegen Israel und »bewaffnete Gruppen« zu ermitteln, nachdem erst wenige Wochen zuvor ein Richtergremium entschieden hatte, der ICC sei auch für den »palästinensisch«-israelischen Konflikt zuständig.

Mit dieser Entscheidung, die freilich selbst innerhalb des ICC alles andere ist als unumstritten, verwarfen die verantwortlichen Richter die eindrücklichen Stellungnahmen zahlreicher Unterstützer des Strafgerichtshofs, nach denen er mit diesem Verfahren seine Kompetenzen überschreitet. »Palästina«, in dessen Auftrag der ICC nun aktiv wird, ist kein Staat und kann den ICC daher gar nicht anrufen.

Israel hingegen ist zwar ein anerkannter Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen, hat aber das Römische Statut nie ratifiziert, die völkerrechtliches Basis für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs. Mit der gewiß nicht ganz zufällig von »palästinensischen« Terrororganisationen gefeierten Entscheidung zur Aufnahme von Ermittlungen gegen Israel verspielt das Gericht seine Reputation.

Selbst wenn die umstrittene ICC-Chefanklägerin Fatou Bensouda – sie hatte sich beispielsweise von einschlägig verrufenen »NGO« beraten lassen – erklärt, »unabhängig, unparteiisch und objektiv« ermitteln zu wollen, stellt die Entscheidung zur Aufnahme von Ermittlungen eine Vorverurteilung Israels dar, wird es durch sie doch mit terroristischen Organisationen wie der Hamas auf eine Stufe gestellt.

Dabei verfügt Israel als einzige stabile Demokratie in der Region über eine Justiz, die für ihre Unerschrockenheit auch und gerade gegenüber hochrangigen Repräsentanten des Staates weit über die Landesgrenzen hinaus anerkannt ist. Sollte es während der Verteidigung Israels gegen »palästinensische« Angriffe zu Fehlverhalten gekommen sein, ist dessen Ahndung Aufgabe der israelischen Justiz.

Der Internationale Strafgerichtshof und seine amtierende Chefanklägerin haben sich spätestens mit der Aufnahme von Ermittlungen gegen den jüdischen Staat von dessen erklärten Feinden zu deren Komplizen machen lassen. Wo die IDF ihrem Terror Grenzen setzt, delegitimiert und dämonisiert der Internationale Strafgerichtshof an der Seite von Terroristen Israel und bringt damit das Recht in Verruf.

Selbstdemontage

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat sich am Freitag in einem vom PLO-Regime angestrengten Verfahren gegen Israel für grundsätzlich zuständig erklärt. Mit der Entscheidung kann Chefanklägerin Fatou Bensouda nun zwar wegen angeblicher Kriegsverbrechen in Gaza und den umstrittenen Gebieten ermitteln, seiner Glaubwürdigkeit aber hat der ICC damit schweren Schaden zugefügt.

Denn in der Tat hat sich der ICC mit seiner Entscheidung zu einem Erfüllungsgehilfen des »palästinensischen« Lawfare gegen den jüdischen Staat gemacht, des nicht zuletzt unter Mißbrauch juristischer Mittel geführten Kriegs Ramallahs gegen Israel. Um sich für zuständig erklären zu können, mußten die Richter in Den Haag, die doch eigentlich Recht sprechen sollen, es selbst ganz gehörig beugen.

Der ICC kann nämlich allein von Staaten angerufen werden, »Palästina« allerdings fehlt dieser Status, wie selbst die deutsche Regierung in einer an das Gericht adressierten Stellungnahme feststellte, eine Bewertung, die von zahlreichen weiteren Staaten, darunter viele europäische, aber auch die Vereinigten Staaten, geteilt wird. Indem der ICC »Palästina« als »Staat« behandelt, macht er sich lächerlich.

Israel, das 1949 als 59. Mitglied den Vereinten Nationen beitrat, hat das Römische Statut, die vertragliche Grundlage für den ICC, nie unterzeichnet – eine nur allzu berechtigte Entscheidung, wie sich spätestens jetzt zeigt, da sich der Internationale Strafgerichtshof bereitwillig von der tief in terroristische und andere kriminelle Aktivitäten verstrickten »Palästinenserführung« instrumentalisieren läßt.

Die jüdische Demokratie ist ein Rechtsstaat, dessen Justiz unerschrocken selbst gegen aktive Amtsträger ermittelt. Sollten die israelischen Streitkräfte in ihrem Kampf gegen »palästinensischen« Terrorismus Fehler begangen haben, werden diese gegebenenfalls von der Justiz geahndet und Verantwortliche in rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt. »Palästina« ehrt Terroristen mit »Märtyrerrenten«.

Mit ihrem Beschluß, der zudem einschlägig befangenen Fatou Bensouda die Eröffnung offizieller Ermittlungen gegen Israel zu ermöglichen, haben die Richter der zuständigen Kammer des ICC ihre Institution zu einer Farce gemacht, das ohnehin nicht eben starke Internationale Recht weiter geschwächt. Sie sind willentliche Komplizen seines schamlosen Mißbrauchs gegen einen demokratischen Rechtsstaat.