Die Europäische Union plant als Teil einer ganzen Reihe von Reaktionen auf den Einmarsch Moskaus in die Ukraine ein Verbot »russischer Staatsmedien«. Man entwickle, hieß es am Wochenende aus Brüssel, Schritte, die »Medienmaschinerie des Kremls [sic!]« in der EU zum Verstummen zu bringen, die mit ihren »giftige[n] und schädliche[n] Desinformation [..] Streit in der Union zu säen« versuchen sollen.
Das von Ursula von der Leyen, der Präsidentin der Europäischen Kommission, als »beispiellos« gelobte Verbot von Angeboten wie RT oder Sputnik sollte binnen kurzer Zeit wirksam werden. Während die »Medienmaschinerie des Kremls« gegenwärtig noch problemlos in verschiedenen Sprachen erreichbar ist, was man durchaus bedauern kann, müssen solche Verbotsforderungen doch erschrecken.
Die im März 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlichte »Charta der Grundrechte der Europäischen Union« sichert in ihrem Artikel 11 »jede[r] Person« ein »Recht auf freie Meinungsäußerung« zu, das »die Meinungsfreiheit und die Freiheit [..], Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben« ganz ausdrücklich einschließt.
Man mag sich darüber aufregen, daß der Kreml seinen Einmarsch in die Ukraine als deren »Entnazifizierung« rechtfertigt – nicht weniger geschmacklos ist es freilich, den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit Adolf Hitler gleichzusetzen, wie das ein Twitter-Kanal Kiews tut, mündigen Bürgern den Zugang selbst zu solchen Zeugnissen des Wahnsinns vorenthalten zu wollen, zeugt von totalitärem Denken.
Ein behördlich kuratiertes Medienangebot hat mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, wie es die EU-Grundrechtecharta beschreibt, wenig zu tun. Desinformationen und Propaganda sind lästige Plagen, ein von behördlichen Wahrheitshütern gepflegtes Medienangebot wäre die schlimmere Plage und alles andere als frei. Mit ihren Verbotsplänen diskreditiert die EU sich selbst und verrät ihre angeblichen Werte.