Schlagwort: Nationalstaats-Gesetz

Klarstellungen

Die Knesset in der israelischen Hauptstadt Jerusalem hat in ihrer jüngsten Sitzung am Mittwoch das Nationalstaats-Gesetz beschlossen. In der Nacht zum Donnerstag votierten nach angeregter Debatte 62 Abgeordnete für das umstrittene Gesetz und 55 dagegen. Zwei Abgeordnete enthielten sich. Israels Premier Benjamin Netanjahu nannte die Abstimmung einen »entscheidenden Augenblick«.

Über sieben Jahrzehnte nach dem Beschluß der Vereinten Nationen, auf dem Gebiet des damaligen Mandatsgebiets »Palästina« neben einem arabischen einen jüdischen Staat zu etablieren, schreibt das Gesetz den jüdischen Charakter Israels in einem Gesetz von Verfassungsrang fest. Es erkennt damit die Realität an, in der Israel ein jüdischer und demokratischer Staat ist und ein Erfolgsprojekt.

Ob nach siebzig Jahren, in denen Israel schließlich ohne ein solches Gesetz ausgekommen ist, dieser Beschluß wirklich notwendig war, darüber kann man sicherlich diskutieren. Die bisherige geübte Praxis läßt auch vermuten, daß sich mit dem Gesetz nicht viel ändern wird. Daß Israel nun zu einem »Apartheidstaat« werde, wie etwa Ramallah (einmal mehr) behauptet, ist unwahrscheinlich.

Das Nationalstaats-Gesetz erklärt Israel zur historischen Heimstätte des jüdischen Volkes, das mit dem jüdischen Staat sein Recht auf nationale Selbstbestimmung ausübt und sichert. Es definiert die offiziellen Symbole des Staates, bekennt sich zu Jerusalem als dessen Hauptstadt und erklärt Hebräisch zur Amtssprache, neben der Arabisch ausdrücklich seinen bisherigen Status behalten soll.

Besonders umstrittene und möglicherweise in der Tat diskriminierende Regelungen wurden gestrichen, so daß es letztlich wohl nur einige Klarstellungen enthält, keine großen Veränderungen ankündigt. Daß es dennoch nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt, der israelische Präsident Reuven Rivlin etwa lehnt es ab, belegt nur, welch vielfältige und lebendige Gesellschaft es bewahren will.