Der Schweizer Presserat hat einen Journalisten gerügt, der die BDS-Bewegung im Zusammenhang mit einer Politikerin, die bis 2017 Kontakte zu BDS-Aktivisten unterhielt, als antisemitisch bezeichnet hatte. Gegen diese Darstellung hatte eine BDS-Aktivistin eine Beschwerde eingereicht, der sich das Gremium mit einer Rüge anschloß, die dem Journalisten eine unsachgemäße Arbeitsweise vorwirft.
Prime News, das mit der Beschwerde angegriffene Medium, habe »zwar« deutlich gemacht, »worauf sich der Autor bei seinem Antisemitismus-Vorwurf an die BDS« beziehe – Einschätzungen von Experten, eine Resolution des Deutschen Bundestags -, diese »Erläuterungen kommen aber zu spät«. Tatsächlich nämlich sei »umstritten [..], ob die BDS klar als antisemitisch bezeichnet werden kann«:
»Indem der Autor es unterlässt, zu erwähnen, dass andere Experten und Institutionen den Antisemitismus-Vorwurf an die BDS in Frage stellen, unterschlägt er wichtige Informationen und zeichnet kein differenziertes Bild der Bewegung.«
Will der eidgenössische Presserat selbst nicht ausdrücklich darüber urteilen, ob die BDS-Bewegung nun antisemitisch sei oder nicht, macht er mit seiner betont differenzierten Stellungnahme – so will er ganz offenbar präzise Antisemitismus und Judenhaß unterschieden wissen – vor, wie eine aus seiner Sicht aber doch möglicherweise antisemitische Bewegung dennoch salonfähig gerügt werden kann.
Auf seine ganz eigene Weise macht das »neutrale« Gremium sich damit zu einem Wegbereiter von »Antisemitismus oder gar [..] Judenhass«. Camoufliert als Suche nach der Wahrheit werden wohlbegründete Bewertungen der BDS-Bewegung delegitimiert, indem eine angeblich ungenügende Würdigung anderslautender Behauptungen gerügt wird. Was geächtet gehörte wird so satisfaktionsfähig gemacht.