Schlagwort: Souveränität

Friedensbotschaft

Mit dem Inselstaat Papua-Neuguinea hat am Dienstag der bislang fünfte Staat seine Botschaft in Israel in Jerusalem, der israelischen Hauptstadt, eröffnet. In Anwesenheit von Premierminister Benjamin Netanjahu und Außenminister Eli Cohen erklärte James Marape, der Premier des drittgrößten Inselstaats der Welt, Papua-Neuguinea wolle mit seiner Botschaft in Jerusalem dem Volk Israel seinen Respekt erweisen.

Vor Port Moresby haben bereits Washington, Guatemala City, Tegucigalpa und Pristina ihre Botschaften in Jerusalem eröffnet bzw. in die israelische Hauptstadt verlegt und weitere Staaten entsprechende Schritte angekündigt, unter ihnen Fiji und mit Ungarn ein Mitglied der Europäischen Union. Viele andere Staaten erkennen Israel zwar an, nicht aber dessen Souveränität über Jerusalem und unterhalten Vertretungen in Tel Aviv.

Zwar rühmen sich manche dieser Staaten, unter ihnen leider auch Deutschland, »ganz besonders enger« Verbundenheit zum jüdischen Staat, lassen sich aber gleichzeitig vom von ihnen finanzierten antisemitischen Regime in Ramallah diktieren, wo sie ihre Botschaften in Israel (nicht) ansiedeln dürfen. Rechtfertigen sie ihren Kotau vor »palästinensischen« Terrororganisationen als Beitrag zum Frieden, bewirken sie das Gegenteil.

Denn mit ihrer Weigerung, Jerusalem als Israels Hauptstadt anzuerkennen und dies auch durch eine Ansiedlung ihrer Botschaften dort zu unterstreichen, signalisieren sie ja ihre Bereitschaft, auch eine veränderte Grenzziehung zu akzeptieren. Und das ist angesichts der »palästinensischen« Verweigerung von Gesprächen mit der israelischen Regierung nichts anderes als das unausgesprochene Einverständnis mit terroristischer Gewalt.

Steinmeiers Formel

Nicht eben überraschend hat der russische Präsident Wladimir Putin angekündigt, sein Land werde bereits 2014 im Osten der Ukraine gegründete »Volksrepubliken« als »unabhängige Staaten« anerkennen und »Friedenstruppen« in sie entsenden. Die neuerliche Verletzung ukrainischer staatlicher Souveränität durch Moskau wird stößt ebenfalls kaum überraschend auf wortreiche internationale Ablehnung.

Manch Klage freilich über den »eklatanten Bruch des Völkerrechts«, der, so exemplarisch die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock, »ein schwerer Schlag für alle diplomatischen Bemühungen zur friedlichen Beilegung und politischen Lösung des aktuellen Konflikts« sei, vermag jedoch nicht wirklich zu überzeugen. Stimmt die Analyse zwar inhaltlich, mutet die Empörung jedoch verlogen an.

Denn schon mit dem gerühmten »Minsker Abkommen«, dessen Scheitern nun vielerorts so laut beklagt wird, kratzten ausgerechneten Architekten, unter ihnen das jüngst im Amt bestätigte deutsche Staatsoberhaupt Frank-Walter Steinmeier, an der Souveränität der Ukraine. Was als »Erfolgsformel« dem damaligen deutschen Außenminister zugeschrieben wurde, ebnete den Weg, den Wladimir Putin jetzt geht.

Nach der »Steinmeier-Formel« sollte Kiew im Konflikt mit den selbsterklärten a«Republiken« im Osten des Landes zunächst die eigene Souveränität verzichten und den »Separatisten« weitgehende Autonomie gewähren, um dann mit ihnen über eine Konfliktlösung zu verhandeln. Der Kreml erntet mit seiner Anerkennung der »Volksrepubliken« und dem möglichen Einmarsch in sie die Früchte dieser »Erfolgsformel«.

Verfehlte Belehrungen

Nach der Anerkennung der israelischen Souveränität über die Golanhöhen durch die amerikanische Regierung war man sich in Europa schnell einig, solche Tollheiten nicht mitzumachen. Die »Grenzen von 1967«, so die einhellige Meinung, die zuletzt auch knapp drei Dutzend ehemalige Außenpolitiker in einen Appell gossen, seien heilig, allenfalls minimale Abweichungen davon denkbar.

Israel hatte die Golanhöhen während des Sechs-Tage-Krieges im Juni 1967 eingenommen, nachdem es zuvor von dort immer wieder angegriffen worden war. Arabische Terroristen, die sich erst später »Palästinenser« nennen sollten, und die syrische Armee hatten sie immer wieder für ihre Attacken auf den jüdischen Staat genutzt. 1980 dann hatte die Regierung in Jerusalem das Gebiet annektiert.

Man könne und werde, argumentieren Vertreter der Europäischen Union gern, in der Folge gewaltsamer Auseinandersetzungen veränderte Grenzen nicht akzeptieren. Und das gelte, betonte in dieser Woche Federica Mogherini im Europäischen Parlament, auch und insbesondere im Konflikt zwischen »Palästinensern« und Israel mit Blick auf die umstrittenen Gebiete, die »besetzten Gebiete«.

Das Festhalten der »Hohen Außenbeauftragten« an den »Grenzen von 1967« ist mit dieser Begründung freilich nicht überzeugend zu rechtfertigen. Denn diese »Grenzen« sind ja selbst nichts anderes als das Ergebnis einer Aggression gegen Israel mit dem Ziel, den jüdischen Staat und seine Juden zu vernichten. An den »Grenzen von 1967« konnten die Aggressoren 1948/49 gestoppt werden.

Dürfen nun aber Grenzen nicht militärisch verschoben werden, wieso beharrt die Europäische Union dann darauf, daß die Waffenstillstandslinien von 1948/49, denn genau das sind die »Grenzen von 1967«, Israels Grenzen definieren? Belohnt dieses Beharren nicht die, die Israel damals vernichten wollten und teils bis heute danach trachten, die »Katastrophe von 1948« ungeschehen zu machen?

Zeigt die »Palästinenserführung« kein Interesse an Gesprächen mit der israelischen Regierung oder läßt diese wie im Frühjahr 2014 platzen, offenbart das doch, wie wenig ihr überhaupt an einem »Palästina« in welchen Grenzen auch immer liegt. Sie lebt ja gerade davon, den Konflikts zu perpetuieren. Wer ob dieser Lage ausgerechnet Israel Lektionen erteilt, richtet sich an die falsche Adresse.